Bewegung bei Sterbehilfe in Spitälern und Heimen

EXIT begleitet sehr selten Patienten in Schweizer Spitälern. Grund: Sterbehilfe ist dort oft nicht erlaubt.

Nur die Kantone Waadt und Neuchâtel erlauben Sterbehilfe unter gewissen Bedingungen in ihren öffentlichen Spitälern, gleiches gilt für die Universitätsklinik Genf. Doch das könnte sich bald ändern. Kürzlich hat der Grosse Rat des Kantons Basel mit deutlicher Mehrheit und gegen den Willen der Regierung eine Motion überwiesen, wonach Sterbehilfeorganisationen den Zugang zu allen öffentlich unterstützten Spitälern, Alters- und Pflegeheimen erhalten sollen.

Neben Basel-Stadt diskutieren auch andere Kantone über dieses Thema. Zum Beispiel liegt im Kanton Bern ein ähnlicher politscher Vorstoss vor. In den Walliser Spitälern fehlt eine offizielle Richtlinie, wie mit dem Thema Sterbehilfe umgegangen werden soll. Im vergangenen Frühjahr wurde deshalb ein Klinischer Ethikrat gegründet, entsprechende Regelungen sollen Klarheit bringen. Die Alters- und Pflegeheime regeln den Zugang von Sterbehilfeorganisationen unterschiedlich. Rund die Hälfte der Heime ermöglichen es ihren Bewohnern, in den eigenen Räumen Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

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