Bund «vergisst» EXIT erneut

Im Bundeshaus hat offenbar niemand die Adresse von EXIT.

Als der Bundesrat 2009 die Freitodhilfe verbieten wollte, hatte er sämtliche Kreise zur Vernehmlassung geladen – ausser die Direktbetroffenen selbst, Selbstbestimmungsorganisationen wie EXIT. Nach breiter Kritik sprach der Bund von einem Versehen und gelobte Besserung. Doch nun ist es wieder geschehen. Der Bundesrat führt diesen Herbst Wahlen für die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK durch. Deren Richtlinien zur Suizidhilfe haben rechtswirksamen Charakter. Deshalb ist es für die Patientenautonomie wichtig, welcher Geisteshaltung die Fachleute sind, die in die NEK gewählt werden. Trotzdem hat der Bund die Selbstbestimmungsorganisationen von der Vorschlagsmöglichkeit ausgeschlossen.

Für die Teil-Neubesetzung der NEK, die formell der Gesamtbundesrat auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Inneren (resp. BAG) vornimmt, haben Kantone, Universitäten, Institute, Kirchen und breite Kreise die Möglichkeit erhalten, Persönlichkeiten vorzuschlagen. Die Selbstbestimmungsorganisationen durften sich nicht äussern. Und dies obwohl die NEK sich mehrerer EXIT-Themen wie Patientenautonomie, Organentnahmen, ethische Entscheide und Sterbehilfe direkt annimmt und die NEK-Richtlinien direkten Einfluss auf die Rechtsprechung z.B. im Bereich der Freitodhilfe haben.

Die verlängerte Frist lief Ende August 2013 ab, ohne dass EXIT etwas aus dem zuständigen Departement gehört hätte ... wetten aber, dass der selbstbestimmungskritische, katholische Theologe Markus Zimmermann, den der Bund schon zur «neutralen» Untersuchung der Lebensendemöglichkeiten (NFP 67) eingesetzt hat, von den Teilnehmenden vorgeschlagen worden ist.

EXIT ist gespannt, welche Fachleute im 4. Quartal 2013 in die NEK gewählt werden und ob sie – wie mehr als Dreiviertel der Bevölkerung – zur Selbstbestimmung stehen oder nicht.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.