Debatte um Sterbehilfe im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat in einer ersten Runde über vier Gesetzesentwürfe zum ärztlich assistierten Suizid beraten. Die Anträge reichen von einer expliziten Regelung bis hin zu einem Verbot jeglicher Form von Suizidhilfe in Deutschland.

Wie in der Schweiz befürwortet eine Mehrheit der Menschen in Deutschland die Suizidhilfe und die Tätigkeit von Sterbehilfeorganisationen. Dennoch deutet derzeit einiges darauf hin, dass der fachlich assistierte Suizid, der seit 140 Jahren in Deutschland erlaubt ist, auf Anfang 2016 verboten wird. Ein Verbot würde vor allem die Ärzte sowie die Sterbehilfevereine in Deutschland betreffen, denn schon bei zwei, drei Mal geleisteter Freitodhilfe drohen ihnen drei Jahre Haft.

Fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten haben vier Anträge vorgelegt, über die nun in einer ersten Lesung im Bundestag debattiert worden ist. Über eine mögliche Gesetzesänderung soll im November in zweiter und dritter Lesung entschieden werden.

Die meisten Redner warben für den Gesetzentwurf, den eine Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) zur Debatte stellten und der von über 200 der insgesamt 631 Abgeordneten unterstützt wird. Er will ein Verbot für Sterbehilfevereine und gar für fachliche Hilfe beim selbstbestimmten Sterben durch regelmässig helfende Einzelpersonen (wie etwa auch Ärzte). Der Entwurf wird auch von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sowie von der Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützt. Damit käme die fachliche Freitodhilfe in Deutschland vollständig zum Erliegen.

Über 100 Abgeordnete unterstützen den Gesetzentwurf, den Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) erarbeitet haben. Er will die Bedingungen für einen ärztlich assistierten Suizid im einzelnen regeln und diesen ausdrücklich legalisieren. Damit soll Rechtssicherheit geschaffen werden für Ärzte, die Suizidbeihilfe leisten.

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast hält das geltende Strafrecht für ausreichend und will daran nichts ändern. Der Antrag wird von etwa fünfzig Abgeordneten unterstützt. Ihr gemeinsam mit Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Grüne) erarbeiteter Entwurf will jedoch gewerbsmäßige Vereine verbieten, „sofern sie mit dem Tod Gewinne erzielen oder Geschäftsinteressen verfolgen wollen“.

Nach dem Entwurf Patrick Sensburgs (CDU) und seines Parteikollegen Thomas Dörflinger sollen „Anstiftung und Beihilfe zur Selbsttötung“ verboten werden. Der Antrag wird von 35 Abgeordneten mitgetragen. (JW)

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