Dazu zählt EXIT insbesondere
- die Behörden in den Kantonen
- die Schweizer Ärzteschaft
- die Pflegefachleute
- die Krankenhäuser, Pflege- und Altersheime
- Justiz- und Polizeiorgane
- Patientenorganisationen
- andere Patientenverfügungsorganisationen
- die Schwesterorganisation EXIT (Romandie)
- Verbände und Organisationen
- Parteien und Politiker
- die verständnisvolle Schweizer Bevölkerung, die gemäss Umfragen mit grosser Mehrheit hinter den Idealen der Selbstbestimmung steht




