EXIT-Deutsche Schweiz

Häufige Fragen zur EXIT-Patientenverfügung

Wie aktualisiere ich meine bestehende EXIT-Patientenverfügung?

Sie versehen Ihre bestehende Patientenverfügung (Originalformular) neu mit Ort, Datum und Unterschrift und senden diese an die Geschäftsstelle von EXIT mit dem Vermerk: „Bitte neu erfassen.“

 

Ist Ihre Patientenverfügung älter als 10 Jahre oder möchten Sie zahlreiche oder grundlegende Änderungen vornehmen (insbesondere Adressänderungen, Bezugspersonenwechsel, Anpassung Ihrer Anweisungen), so empfehlen wir Ihnen, ein neues Formular zu bestellen und auszufüllen.

PV-Bestellung für bestehende Mitglieder


Kann ich auch eine EXIT-Patientenverfügung bestellen, wenn ich nicht Mitglied bin von EXIT?

Nein, die EXIT-Patientenverfügung ist Mitgliedern vorbehalten und für diese kostenlos erhältlich. Ebenfalls zur Mitgliedschaft gehören unentgeltliche Beratung, Hinterlegung und falls nötig die Unterstützung der Bezugspersonen beim Umsetzen der Patientenverfügung.

ANTRAG auf Mitgliedchaft von EXIT Deutsche Schweiz


Wie stelle ich sicher, dass meine Patientenverfügung gefunden wird, wenn ich im Spital oder im Heim bin?

Tragen Sie Ihren EXIT-Mitgliederausweis immer auf sich; er enthält die Online-Zugangsdaten zu Ihrer persönlichen PV. Versichern Sie sich, dass mindestens eine Ihrer Bezugspersonen im Besitz dieser Zugangsdaten sowie einer Kopie Ihrer Patientenverfügung ist.

Bei geplanten Aufenthalten im Spital besprechen Sie Ihre Patientenverfügung mit dem behandelnden Personal, ebenso bei einem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim.

 

Ich möchte nicht, dass meine Patientenverfügung mittels Zugangsdaten online eingesehen werden kann. Was muss ich tun?

Bitte schicken Sie eine schriftliche Nachricht an die Geschäftsstelle von EXIT und stellen Sie sicher, dass eine Kopie Ihrer Patientenverfügung bei mindestens einer Bezugsperson aufbewahrt wird. Tragen Sie zudem stets einen Vermerk mit dem Aufbewahrungsort bei sich (seit 1.1.2013 kann man den Aufbewahrungsort der PV durch den Arzt auf der Krankenkassenkarte eintragen lassen; jedenfalls ist individuell für Kenntnis der PV zu sorgen).

 

Hilft EXIT auch beim Umsetzen meiner Patientenverfügung, wenn diese nicht bei EXIT hinterlegt ist?

Dies ist bei einer bestehenden EXIT-Mitgliedschaft zwar denkbar, allerdings ist das Vorgehen sehr viel schwieriger, da vorerst sichergestellt werden muss, dass eine Patientenverfügung erstellt wurde und welchen Inhalt sie hat. Die Hinterlegung der Patientenverfügung ist deshalb unbedingt empfehlenswert.

 

Kann es sein, dass ich nicht ausreichend behandelt werde, weil ich eine EXIT-Patientenverfügung habe?

Nein. Bei einer unklaren oder guten Prognose kommt die EXIT-Patientenverfügung nicht zur Anwendung.

 

Kann ich auch verfügen, dass ich im Notfall nicht reanimiert werde?

Im Notfall wird Leben gerettet und stabilisiert, es bleibt dann in der Regel keine Zeit, eine Patientenverfügung zu suchen und zu lesen. Die Patientenverfügung kommt also erst zum Zug, wenn die medizinische Prognose beurteilt werden kann (z.B. bei einem weiteren Herz-Kreislauf-Stillstand im Spital).

 

Welche Gründe könnten dazu führen, dass meine Patientenverfügung nicht beachtet wird?

Z.B. unklare oder gute Prognose; PV erscheint veraltet; Epidemiegefahr; vehementer Einspruch nächster Angehöriger (sodass die Ärzte lieber dem abweichenden Willen dieser Angehörigen folgen und sich niemand für die Durchsetzung der PV einsetzt); Zweifel an Urteilsfähigkeit oder freiem Willen im Zeitpunkt der Erstellung der PV; PV enthält verbotene oder unmögliche Forderungen (vgl. nächste Frage); Zweifel, ob eine Anordnung auf den konkreten Fall anwendbar ist; Schwierigkeiten bei der Auslegung einer unklaren PV; bei Missachtung der PV durch die Behandelnden setzt sich keine der Bezugspersonen für die Um- und nötigenfalls Durchsetzung ein; usw.

 

Kann ich in der Patientenverfügung auch aktive Sterbehilfe oder eine Freitodbegleitung verlangen?

Nein, in der Patientenverfügung kann aus rechtlichen Gründen nur der Abbruch oder der Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen verfügt werden. Die aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz verboten und für eine Freitodbegleitung sind Urteils- und Handlungsfähigkeit der sterbewilligen Person zwingende Voraussetzungen. Eine Patientenverfügung kommt hingegen erst zur Anwendung, wenn die Urteilsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.


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