EXIT-Deutsche Schweiz

Die EXIT-Patientenverfügung

Die in den Grundzügen vorgefertigte EXIT-PV geht davon aus, dass man am Lebensende oder bei einer sehr schlechten bis aussichtslosen Prognose nicht unnötig künstlich am Leben erhalten werden will. Gleichzeitig verlangt sie eine optimale Schmerz- und Symptomkontrolle. Individuelle Änderungen/Ergänzungen sind vom Mitglied nach persönlichem Bedarf einzufügen.

 

Falls der EXIT-PV in einer konkreten medizinischen Situation keine Anweisung zu entnehmen ist, wird automatisch eine der namentlich genannten Bezugspersonen (Nahestehende und/oder z.B. Hausarzt) bevollmächtigt, den Patienten zu vertreten und in seinem Sinn zu entscheiden.

 

Der EXIT-PV liegt eine persönliche Werteerklärung bei (6 Fragen); als Orientierungshilfe entlastet sie die Vertretungspersonen in möglicherweise schwerwiegenden Entscheidungen. Es empfiehlt sich daher, zusätzlich zur EXIT-PV auch die Werteerklärung auszufüllen. 

 

Mit der EXIT-PV werden die Behandelnden gegenüber allen genannten Bezugspersonen von der beruflichen Schweigepflicht entbunden und gleichzeitig verpflichtet, eine dieser Bezugspersonen sofort und umfassend zu informieren.

 

Mit der EXIT-PV sind alle Bezugspersonen beauftragt, den Patientenwillen durchzusetzen. Bei Missachtung der Patientenverfügung sind die Bezugspersonen berechtigt und aufgefordert, für medizinische und juristische Unterstützung an EXIT zu gelangen.

 

Mit der EXIT-PV werden die Behandelnden durch Haftungsentbindung ermutigt, den Patientenwillen zu befolgen. Bei Missachtung der PV kann hingegen Klage, Beschwerde und/oder Anzeige gegen die Behandelnden erhoben werden.

 

Die EXIT-PV wird datenschutzkonform elektronisch hinterlegt. Der Mitgliederausweis enthält die Zugangsdaten für den weltweiten Online-Zugriff und sollte daher stets mitgeführt werden.

 

Wir empfehlen allen Mitgliedern, die EXIT-PV auszufüllen und bei EXIT zu hinterlegen.

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