Oberstes Gebot bei jeder ärztlichen Behandlung ist der Wille des Patienten oder der Patientin.
Der Arzt ist verpflichtet, den Patientenwillen heauszufinden und strikt danach zu handeln – selbst dann, wenn der Arzt damit nicht einverstanden sein sollte.
Niemand darf gegen seinen Willen zu diagnostischen oder therapeutischen Massnahmen gezwungen werden.
Solange der Patient sich selbst äussern kann, wird er in der Regel auch gemäss seinen Wünschen behandelt.
Doch nach einem Unfall, einer Operation, bei schwerer Krankheit, Demenz oder am Lebensende, sind sehr viele Patienten nicht mehr in der Lage, selbst über ihre gewünschte Behandlung zu bestimmen.
Wer dann keine PV hat, überlässt sein Schicksal anderen. Im besseren Fall den Angehörigen, im schlechteren den Ärzten.
Mit einer PV hingegen kann jedermann verbindlich festlegen, wie er im Notfall und am Lebensende (noch) behandelt werden möchte.
Viele Patienten verfügen, dass bei ihnen auf verlängernde Massnahmen verzichtet werden soll, wenn keine Heilungschance mehr besteht. Damit verhindern sie, dass sie vor dem Tod tage- oder wochenlang an Schläuchen und Maschinen hängen müssen.
Eine PV teilt somit dem Arzt den Patientenwillen mit. Sie verhilft dem unansprechbaren Patienten zu seinem Recht. Sie hilft den Angehörgen zu entscheiden, was im besten Interesse des Patienten ist, und nimmt ihnen so auch etwas von der grossen Verantwortung ab. Die PV ist Leitlinie für die eigene Behandlung, wenn man bewusstlos oder nicht mehr urteilsfähig ist.
Eine PV sollte heute jederman haben. Sie ist wichtig für Junge, weil niemand vor Unfall oder Krankheit gefeit ist. Und sie ist erst rechtig wichtig für ältere Menschen.
Im Fall einer Demenz ist die PV das einzige Mittel, seinen Willen bemerkbar zu machen und eine würdige Behandlung zu garantieren.
Die EXIT-PV ist die erste der Schweiz und die einzige, die im Notfall auch aktiv durch die Organisation durchgesetzt wird.




