EXIT hört Sterbewilligen grundsätzlich unvoreingenommen zu. Ihr Selbstbestimmungsrecht steht für EXIT an erster Stelle.
Trotzdem gehört es zu jeder Beratung, dass mögliche soziale Hilfe und Alternativen zum Freitod (Therapien, insbesondere Palliativtherapien) bekannt und (mit Fachpersonen) abgeklärt und dem Wunsch des Sterbewilligen entsprechend ausgeschöpft sind.
Allein die Tatsache des Zuhörens und des Verständnisses lässt die Ratsuchenden oft wieder Mut schöpfen.
In seltenen Fällen gibt es auch Mitglieder, für die eine EXIT-Begleitung beim Freitod nicht in Frage kommt – weil sie etwa in der Intimität des Sterbens niemand Aussenstehenden dabei haben möchten oder weil sie ein anderes Sterbemittel vorziehen.
EXIT bietet auch solchen Mitgliedern Beratung an. Sie dient in erster Linie der Prävention und der Verhinderung eines gewaltsamen Suizids. EXIT rät in jedem Fall von einem unbegleiteten Freitod ab, weil er mit erheblichen Risiken verbunden ist.
Bei EXIT sind grundsätzlich nur begleitete Freitode möglich.




