Wenn Menschen zu sehr leiden, ziehen sie manchmal den Freitod vor.
EXIT lässt sie nicht allein. EXIT unterstützt Mitglieder in ihrem Selbstbestimmungsrecht.
EXIT-Mitglieder
mit hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder
unzumutbarer Behinderung können eine Begleitung beim Freitod in
Anspruch nehmen.
Dies ist vor allem eine mitmenschliche
Begleitung. Die Anwesenheit einer EXIT-Freitodbegleiterin garantiert
ein sanftes, sicheres und würdiges Sterben.
Die Begleitung findet in der Regel zu Hause und in Anwesenheit von Angehörigen oder Freunden statt.
Das
Angebot der EXIT-Freitodbegleitung wirkt suizidpräventiv. Die
Gewissheit, im Notfall jederzeit einen Ausweg zu haben, lässt mehr als
die Hälfte der ursprünglich Interessierten ihr Leiden bis zum
natürlichen Tod weiter ertragen.
Und die EXIT-Freitodbegleitung verhindert, dass Menschen einsam und gewalttätig sterben.
Die Freitodhilfe (auch Suizidhilfe) ist offiziell so definiert:
Hilfeleistung durch einen Dritten beim Freitod.
In
der Schweiz sind der Freitod und der Freitodversuch seit den
1890er-Jahren legal. Seit 1918 gilt das landesweit auch für die Hilfe
dabei. Das aktuelle Gesetz datiert von 1942. Seit damals ist es legal,
jemandem beim Freitod beizustehen, solange der Helfer nicht übermässig
finanziell profitiert.
Deshalb arbeiten die EXIT-Freitodbegleiterinnen ehrenamtlich und erhalten nur eine Spesenentschädigung.
Zur
Zeit möchte der Bundesrat die Freitodhilfe gesetzlich präziser regeln.
EXIT als grösste Sterbehilfeorganisation der Schweiz engagiert sich
aktiv im politischen Prozess.




