Gerade wessen Agonie am längsten dauert, soll keine kompetente Freitodbegleitung mehr erhalten dürfen, sondern muss weiter leiden oder gewaltsam aus dem Leben scheiden. So will es der Bundesrat. Das «Info» erzählt wahre Schicksale, wo in Zukunft nicht mehr durch EXIT geholfen werden dürfte. Alle Namen geändert.
Nach Hirnschlag ans Bett gefesselt
Hans Z., 92 Jahre alt, verwitwet: Er hat vor drei Jahren einen Hirnschlag erlitten und kann fast nicht mehr laufen, sodass er vollständig an sein Altersheimzimmer gefesselt ist. Auch sein Sehvermögen und das Gehör haben stark nachgelassen. Am Leben im Heim kann er nicht teilnehmen. Für ihn, der zeit seines Lebens ein vitaler, kontaktfreudiger Bewegungstyp gewesen ist, ist seine Situation, obwohl medizinisch noch nicht dramatisch, eine grosse Qual.
Früher ist er eine Quartiergrösse gewesen. Er hatte einen grossen Freundeskreis, der nun weggestorben ist. Gegenüber seinen Kindern war er autoritär. Der Kontakt ist fast vollständig abgebrochen.
Schon vor einiger Zeit äusserte er den klaren, entschiedenen und unzweifelhaften Wunsch, sein Leiden so bald wie möglich abzuschliessen. Allenfalls müsste er sich eben auf den Balkon seines Zimmers schleppen und sich vom 7. Stockwerk aus in die Tiefe stürzen. Das wolle er aber niemandem zumuten, vor allem dem Heim nicht. Bei längeren und intensiven Gesprächen erweist sich Hans als geistig präsent, zielstrebig, urteilsfähig.
Der Hausarzt wird wegen der präzisen Diagnose und des für einen Freitod notwendigen Sterbemedikament-Rezepts kontaktiert, die Heimleitung in Kenntnis gesetzt. Die verständigten Kinder signalisieren bei der Umfeldabklärung Verständnis. Der Hausarzt übergibt eine schriftliche Diagnose, die Bestätigung der Urteilsfähigkeit und das Rezept. Er respektiert und unterstützt Hans’ Pläne. Die Heimleitung nimmt ohne Einwände Kenntnis.
Hans wird sich bei EXIT melden, wenn es für ihn so weit ist. Das geschieht nach sechs Wochen. «Es ist an der Zeit», sagt er mit Bestimmtheit. Als der Freitodbegleiter bei ihm im Heim eintrifft, sind die Kinder anwesend, ebenso seine beiden Pflegerinnen, die sich mit Tränen verabschieden. Er sitzt auf dem Bettrand, die beiden Frauen halten ihm die Hände und er scherzt noch ein wenig. Danach verlassen sie zusammen mit der Tochter den Raum. Nur noch Sohn und Freitodbegleiter blieben.
Auf die Frage des Freitodbegleiters, ob es ihm wirklich ernst sei mit dem Sterben, äussert er sich zustimmend und unterschreibt die Freitoderklärung. Hans nimmt nach ein paar Minuten das in Wasser aufgelöste Medikament in die Hand und trinkt es in einem Zug. «Ich gah jetzt», sind seine letzten Worte. Dann legt er sich hin und schläft in einer Minute ein.
Der Freitodbegleiter stellt den Tod fest und benachrichtigt pflichtgemäss die Polizei vom «aussergewöhnlichen Todesfall». Bald trifft eine junge Kripo-Beamtin ein, welche alle notwendigen Dokumente erhält, die Personalien und den Tatbestand aufnimmt. Mit ihr geschieht eine Veränderung. Zunächst tritt sie distanziert auf. Aber je mehr sie von Hans und seiner Situation erfährt, desto einfühlsamer verhält sie sich, vor allem im Gespräch mit dem Sohn. Ähnlich verhalten sich auch Staatsanwältin und Amtsarzt, der die Legalitätsprüfung vornimmt und am Ende ohne jede Beanstandung den Totenschein ausstellt. Bei der Verabschiedung bemerkt die Kriminalbeamtin, ein solcher Freitod sei menschlicher als andere Suizide, zum Beispiel jener auf einem Eisenbahngleis vor ein paar Tagen.
Ohne Hör-, Seh- und Gehfähigkeit in totaler Pflegeabhängigkeit
Nina U., 89 Jahre, alleinstehend, früher erfolgreiche Berufsfrau, in einer Seniorenresidenz lebend, mit nur wenig Kontakt zu ihren jüngeren, auf anderen Kontinenten lebenden Brüdern.
Sie erlebt eine sich stark beschleunigende Einschränkung ihrer Mobilität, ihres Sehvermögens, ihres Gehörs. Gleichzeitig meldet sich eine für die gepflegte Frau höchst peinliche Inkontinenz. Täglich müssen ihr die Windeln gewechselt werden, was für Nina schier unerträglich ist. Geistig ist sie noch beweglich, wie sich in den langen und intensiven, sich über Monate hinziehenden Gesprächen mit dem Freitodbegleiter zeigt.
Bei EXIT hat sie sich gemeldet, weil sie nun wirklich genug hat von ihrem Leiden und dem stark eingeschränkten Dasein, «das eigentlich kein Leben mehr ist». Nichts, was ihr früher Freude machte, kann sie noch tun: «Alles Schöne und Interessante ist aus meinem Leben verschwunden.» Die schwindende Sehkraft und ihr körperlicher Zustand zwingen sie – vielleicht noch auf Jahre hinaus – in die Pflegeabhängigkeit.
Mehrere Gespräche mit ihrer Hausärztin, die zur Rezeptausstellung bereit ist, führen zu dem Resultat einer wohl erwogenen Entscheidung zum Freitod, der auf dem noch vorhandenen Niveau von Würde geschehen soll. Mehrere Monate nach dem ersten Kontakt entscheidet sich Nina endgültig für den Freitod. Mit einem verbliebenen Gehörrest lauscht sie in den letzten Minuten einem Klavierkonzert Beethovens. Die angereisten Brüder haben sich zuvor in tiefer Bewegtheit von ihr verabschiedet.
Seit 14 Jahren an Stuhlinkontinenz leidend
Hilda B., 74-jährig, leidet seit 14 Jahren an einer Stuhlinkontinenz.
Dies führt dazu, dass sie sozial völlig isoliert ist, obwohl sei eine sehr kommunikative, kontaktfreudige und lebenslustige Frau ist. Sie kann die Wohnung nur noch während einem engen Zeitfenster von knapp drei Stunden verlassen. Auch dann muss sie vorher genau planen, sie muss die Gewissheit haben, dass sie sich jederzeit in der Nähe einer Toilette aufhält. Den Rest der Zeit verbringt sie in ihrer Wohnung und ist gequält von ihrer völlig unberechenbaren, quälenden Darmtätigkeit. Weitere Details können nicht genannt werden. Viele Ärzte und Spezialisten haben sich in den vergangenen Jahren ernsthaft um sie bemüht. Eine Operation führte zu keiner Verbesserung. Eigentlich waren alle Spezialisten ratlos. Ein unwürdiger Zustand, den sie lange Zeit ertragen hat, der ihr aber letzlich die Kraft zum Weiterleben raubt. Die Freitodbegleiterin kennt sie zwei Jahre und der Sterbewunsch war immer sehr klar und reflektiert.
Ein Arzt stellt Diagnose und Rezept aus. Das jahrelange Leiden kommt zu einem Ende. Hilda B. kann sanft und begleitet zu Hause einschlafen.
Gelähmt, amputiert, Luftröhrenschnitt, wundgelegen
Guido C., 58-jährig, Tetraplegiker.
Es geschah vor fast 30 Jahren: Unfall, Tetraplegie, vom Hals abwärts gelähmt. Guido kämpfte und ertrug sein Schicksal geduldig. Vollständig ans Bett gefesselt, absolut pflegeabhängig, musste er von Jahr zu Jahr mehr leiden: Luftröhrenschnitt, ständiger Blasenkatheter, künstlicher Darmausgang, ein Bein amputiert, total wundgelegen. Ohne automatische Morphiumpumpe hätte er es nie so lange ausgehalten. Doch nun ist er körperlich am Ende. Die Ärzte bescheinigen ihm nur noch weitere Verschlechterungen – aber es würde wohl noch einige Jahre dauern bis zum Tod.
Er wendet sich an EXIT und kann nach den nötigen Abklärungen, Alternativerwägungen und der Rezeptausstellung seinen Frieden finden. Im Beisein von zwei erfahrenen Freitodbegleiterinnen.
Geht es nach dem Bundesrat, dürften solche chronisch Kranke in Zukunft nicht mehr durch EXIT begleitet werden. Der Bundesrat will eine Begleitung nur Menschen zugestehen, die ohnehin nicht mehr lange leiden müssen, da unmittelbar
vor dem Tod stehend.
Unterstützen Sie den politischen Kampf von EXIT gegen eine solche unmenschliche Gesetzesregelung mit dem Einzahlungsschein in der Heftmitte (Vermerk: Lobbying)!