EXIT lehnt die Gesetzesentwürfe zur Verhinderung der Freitodhilfe ab. Nach eingehender Prüfung befindet die Vereinigung EXIT die Vorschläge des Bundesrates als untauglich. Sie geben vor, die organisierte Begleitung beim Freitod besser zu regeln, zielen aber darauf ab, die Selbstbestimmung am Lebensende massiv einzuschränken, möglichst viele Menschen von der Möglichkeit einer Begleitung auszuschliessen und die fachlich-kompetente Freitodhilfe zu kriminalisieren. Der Bundesrat missachtet damit den Volkswillen. EXIT fordert den Bundesrat auf, die Gesetzesentwürfe zurückzuziehen. Als Alternative zu dieser verfehlten Regelung im Strafgesetzbuch sieht EXIT wenn schon ein Aufsichtsgesetz über die Sterbehilfeorganisationen.
Der Bundesrat hat Änderungen des Strafgesetzbuchs in die Vernehmlassung gegeben, welche die organisierte Begleitung beim Freitod massiv einschränken oder verbieten würden. EXIT – die als einzige Organisation der Schweiz über fast 30 Jahre Erfahrung in der fürsorglichen Begleitung von Freitodwilligen verfügt – hat die beiden Gesetzesentwürfe bis ins Detail analysiert und insbesondere auf ihre fachlichen und praktischen Konsequenzen geprüft.
Die Resultate liegen nun in einer fundierten Vernehmlassungsantwort vor. EXIT hat sie beim Bund eingereicht und sie auch dem Standortkanton Zürich zur Verfügung gestellt.
Hier: Direktlink zur offiziellen EXIT-Vernehmlassungsantwort
Der Bundesrat nimmt mit seinen Vorschlägen folgende Konsequenzen in Kauf:
Die postulierten Restriktionen sind derart schwerwiegend, dass Suizidhilfeorganisationen faktisch nicht mehr tätig sein könnten: Suizidbegleitung könnte nur noch von Laien durchgeführt werden. Die von den Sterbehilfeorganisationen garantierte Fachkompetenz und Sorgfalt bei der Sterbebegleitung gingen verloren. Der Gesetzesentwurf verletzt verschiedene Verfassungsrechte, so etwa das Selbstbestimmungsrecht nach Bundesverfassung Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 1 sowie nach Europäischer Menschenrechtskonvention Art. 8 oder die Vereinigungsfreiheit nach Art. 23 BV sowie Art. 11 EMRK.
Die Analyse durch die EXIT-Experten ergibt, dass die den Gesetzesentwürfen zugrunde liegenden Berichte vom Mai und Oktober 2009 zahlreiche Fehler aufweisen.
Die EXIT-Vernehmlassungsantwort kommt zum Schluss, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen zwingend abgelehnt werden müssen, weil sie unnötig, auslegungsbedürftig, widersprüchlich oder rechtlich nicht zulässig sind. EXIT erachtet die postulierte aufgeblähte Regelung im Strafgesetzbuch auch deshalb als verfehlt, weil sie eine unnötige Kriminalisierung der Begleitung beim Freitod darstellt.
Die Vernehmlassungsantwort zeigt aus fachlicher Sicht, dass es in der Freitodhilfe in den letzten Jahr zu keinen dramatischen Veränderungen gekommen ist. Jede Begleitung wird polizeilich untersucht, es kam so gut wie nie zu strafrechtlichen Verstössen. Es ist deshalb fraglich, ob es überhaupt weitere gesetzliche Bestimmungen braucht. Aus Sicht von EXIT käme eine bessere Regelung möglicherweise mittels Aufsichtsgesetz über die Sterbehilfeorganisationen in Frage. Als Muster dafür wird auf die Vereinbarung zwischen EXIT und dem Kanton Zürich verwiesen. EXIT empfiehlt dem Bund zudem, die Suizidprävention und die Palliativmedizin zu stärken, so wie das EXIT seit Jahren mit der Stiftung palliacura tut.
Sämtliche Umfragen der letzten zehn Jahre zeigen, dass die Schweizer Bevölkerung eine liberale Freitodhilfe als Wahlmöglichkeit am Lebensende wünscht. Die Zustimmung liegt konstant bei etwa Dreivierteln.