Am 27. September: JA zur Selbstbestimmung im Spital und im Heim
Im Kanton Zürich geht es am 27. September 2026 um eine zentrale Frage am Lebensende: Sollen schwerleidende Menschen ihr Spital oder Heim verlassen müssen, wenn sie ihr Leben mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation selbstbestimmt beenden möchten?
Mit einem JA zur «Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes und des Gesundheitsgesetzes» sagen wir: Selbstbestimmung darf nicht an der Spital- oder Heimtür enden.
Die Vorlage verpflichtet weder das Personal noch die Institutionen zur Mitwirkung. Sie verhindert jedoch, dass Menschen für diesen letzten Schritt zu einem Ortswechsel gezwungen werden.
Gerade für schwer kranke Menschen kann ein solcher Transport eine zusätzliche Belastung bedeuten. Wer im Spital liegt oder in einem Heim lebt, soll sein Selbstbestimmungsrecht am Lebensende nicht verlieren.
Die Vorlage wird von SP, GLP, Grünen, Die Mitte und AL unterstützt und von einem breiten überparteilichen Komitee getragen.
Darum: Am 27. September JA zur Selbstbestimmung im Spital und im Heim.
Mehr Informationen zur Vorlage, zu den Argumenten und zur Kampagne finden Sie auf der Abstimmungswebsite.