Andrang an Info-Anlass in Bern
Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Freitodbegleitung sind hochaktuell. Doch ums Konkrete kümmern sich die meisten Menschen in der Regel erst dann, wenn der Notfall bereits eingetroffen ist. Dem wollten am Mittwoch rund 250 Interessierte in Bern vorkehren, indem sie sich an einem Info-Anlass von EXIT Deutsche Schweiz informieren liessen.
Die Besucher erfuhren viel Wissenswertes über die Patientenverfügung (PV). Diese geht davon aus, dass das Leben bei Urteilsunfähigkeit und aussichtsloser Prognose – das heisst, der Tod oder eine andauernde schwere Pflegebedürftigkeit ist zu erwarten – nicht unnötig erhalten und verlängert werden soll. Unnötige Eingriffe sind verboten, und die Behandlung soll sich beschränken auf Schmerz- und Symptomkontrolle, also auf palliativmedizinische Massnahmen. Eine solche Situation kann zum Beispiel vorliegen bei einem schweren Hirnschlag, bei fortgeschrittener Demenzerkrankung oder bei einem Koma nach einem Unfall.
Weil sich nicht alle Situationen und Entscheidungen vorwegnehmen lassen, empfiehlt die Non-Profit-Organisation EXIT, zusätzlich zur PV eine sogenannte Werteerklärung zu erstellen. Darin können grundsätzliche Antworten formuliert werden zu Fragen wie: Warum erstelle ich eine Patientenverfügung? Was macht mein Leben heute lebenswert? Wie stark dürfte meine Lebensqualität eingeschränkt sein? Was heisst für mich «Sterben in Würde»?
Die Besucher interessierten sich auch für den Vorsorgeauftrag. Er ist in der Regel in drei Bereiche unterteilt. Erstens stehen in der Personensorge die Fürsorge rund um das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen und der Schutz der Persönlichkeit im Zentrum. Zweitens wird in der Vermögenssorge die sachgerechte Verwendung von Einkommen und Vermögen geregelt. Drittens beinhaltet die Vertretung im Rechtsverkehr die Vertretung gegenüber Behörden, Banken und Geschäftspartnern. Sie umfasst auch das Kündigen und das Unterzeichnen von Verträgen und Anträgen sowie das Recht, die Post zu öffnen.
Interesse fand auch das Thema Freitodbegleitung. So erfuhren die Besucher, dass ein persönliches Erstgespräch mit einem sterbewilligen Mitglied dazu dient, Anliegen, Fragen und auch Ängste zu thematisieren und abzuklären. Zudem werden alternative Möglichkeiten geprüft, die sich dem Mitglied in seiner Situation allenfalls bieten, zum Beispiel eine Palliativbehandlung. Ferner wird mit dem sterbewilligen Patienten geklärt, ob er Angehörige oder andere nahestehende Personen hat und inwieweit diese orientiert sind über den Sterbewunsch oder orientiert werden sollten. Nach Möglichkeit versucht EXIT, Angehörige in den Prozess einzubeziehen, damit sie den Entscheid des Patienten akzeptieren können.
In der Fragerunde interessierten vor allem Themen rund um die Patientenverfügung, Selbstbestimmung und Urteilsfähigkeit. (JW)