Basler Parlament schwenkt um
Sterbehilfeorganisationen sollen nun doch nicht Zugang zu den öffentlich unterstützten Basler Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen erhalten. Dies hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt mit knapper Mehrheit entschieden und damit seinen Entscheid vom Frühjahr umgestossen.
In einer ersten Runde im April hatte das Kantonsparlament die Freitodbegleitung in Sptiälern und Heimen noch unterstützt und eine entsprechende Motion von Luca Urgese (FDP) sehr deutlich mit 50 zu 29 Stimmen bei 16 Enthaltungen an die Regierung überwiesen.
Inzwischen arbeitete der Regierungsrat einen Bericht aus, in dem er sich dezidiert gegen den Vorschlag aussprach. Der Entscheid des Parlaments löste auch bei den Spitälern und Heimen Widerstand aus. Letztere liessen verlauten, dass sie einen Zwang ablehnten und dies auch ihrem Personal nicht zumuten wollten.
Offenbar zeigten diese Reaktionen nun bei einigen Ratsmitgliedern Wirkung, denn nun hat der Grosse Rat eine Kehrtwende vollzogen. Der Entscheid fiel nur mit einer einzigen Stimme Differenz gegen die Motion aus: 38 Ratsmitglieder stimmten Ja und 39 Nein.
Auch innerhalb der Parteien waren die Meinungen geteilt. So stimmte sowohl bei der SP als auch bei der SVP etwa die Hälfte der Parlamentarier für die Motion, die andere Hälfte war dagegen. In der FDP folgte die Mehrheit ihrem Parteikollegen Urgese, eine Stimme für den Vorstoss gab es gar aus der CVP/EVP-Fraktion.
Die Befürworter des Vorschlages hatten argumentiert, es sei die Aufgabe des Staates, dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen und der Menschenwürde zum Durchbruch zu verhelfen. Die Gegner hatten unter anderem auf die Autonomie der betroffenen Institutionen verwiesen. (JW)