Berner Nein zur Regelung von Suizidhilfe in Heimen
Die Berner Regierung will im Gegensatz zu anderen Kantonen keine gesetzliche Regelung zum begleiteten Suizid in Alters- und Pflegeheimen vorschlagen.
Der Regierungsrat des Kantons Bern schreibt in seiner Antwort zu einer Interpellation von Simone Machado Rebmann (Grüne Partei Bern, Demokratische Alternative), er befürworte zwar das Recht auf Selbstbestimmung des Einzelnen bis zum Schluss. Dies sei aber nicht als Anspruch zu verstehen und man dürfe Institutionen nicht gesetzlich dazu verpflichten, den assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten zuzulassen.
Die Regierung setze sich jedoch dafür ein, dass Heime und Spitäler eine Haltung in der "ethisch schwierigen Frage" des assistierten Suizids erarbeiteten und diese Haltung "transparent kommunizieren." Grundsätzlich sei bei den über 300 Heimen im Kanton Bern die Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen gegeben.
Die Regierung hatte die Interpellation zum Anlass genommen, eine Umfrage bei allen Alters- und Pflegeheimen sowie den Spitälern im Kanton Bern durchführen zu lassen. 250 von insgesamt 311 angefragten Institutionen haben an der Umfrage teilgenommen, wie der Regierungsrat mitteilt. Demnach erlauben 78 Heime den begleiteten Suizid, 60 davon aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Mehrheit der Alters- und Pflegeheime lässt in ihren Räumen keinen assistierten Suizid zu. Einige Heime wählten einen „Zwischenweg“, indem sie den Sterbehilfeorganisationen für Beratungen Zutritt gewähren, die Durchführung des begleiteten Suizids jedoch untersagten. Viele Heime setzten als Alternative zur Sterbehilfe auf Palliative Care, so der Regierungsrat in seiner Interpellationsantwort.
Gleichzeitig haben 14 von insgesamt 26 angefragten Berner Spitälern an der Umfrage teilgenommen. Ein Spital führte aus, den assistierten Suizid zuzulassen, dies jedoch nur unter Einhaltung der strengen Vorgaben der spitalinternen Ethikkommission. (JW)