Bitte respektiert die Lebensende-Entscheidungen!

Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende vom 2. November: Wenn leidenden Menschen der Zugang zu Suizidhilfe versperrt bleibt, ist oft der Staat der Grund. Deshalb ruft der Weltverband der Selbstbestimmungsorganisationen heute zum friedlichen Bürgerprotest auf. In der Schweiz ist das Recht auf den eigenen Tod grundsätzlich gewahrt. Die sechs Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen bitten in einem gemeinsamen Aufruf den Gesetzgeber, die individuellen Lebensende-Entscheidungen zu respektieren und verweisen auf die Situation in Europa, wo teilweise noch Gefängnis auf Sterbehilfe steht.

In Griechenland, Polen oder England drohen bei Sterbehilfe bis zu 14 Jahre Gefängnis. In Italien und Frankreich betteln Schwerleidende seit Jahren um eine humane Lösung. In Deutschland und Portugal sind Verhinderer am Werk, die das Recht, über Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes zu entscheiden, standhaft blockieren oder einzuschränken versuchen. Selbst im eher fortschrittlichen Skandinavien entwickelt sich wenig. Wer in Europa langes Leiden abkürzen will, ist oftmals auf den Mut illegal helfender Ärzte angewiesen oder muss sich gewaltsam das Leben nehmen.

Mit einem freiheitlichen Zugang zu ärztlich unterstützter, fachlicher Freitodbegleitung ist die Schweiz seit rund 40 Jahren international Vorbild für Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bezüglich «des letzten Menschenrechts». Die folgenden sechs Schweizer Organisationen setzen sich dafür ein: EXIT A.D.M.D. Suisse romande, EXIT (Deutsche Schweiz), Dignitas, EX International, Lifecircle und Pegasos Swiss Association. Sie haben insgesamt bald so viele Mitglieder wie alle Bundesratsparteien zusammen.

Die Schweiz als internationales Vorbild
Die Freiheit, über Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes selbst zu entscheiden, ist ein Menschenrecht und eine persönliche Entscheidung, und sie muss als solche respektiert werden. Im Jahr 2011 bestätigte dies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Seither haben weitere Gerichtsurteile, zum Beispiel in Deutschland und in Österreich dieses Freiheitsrecht bestätigt. Dazu gehört, die freiwillige und professionelle Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen, um sein Leben in Würde beenden zu können. Eine wachsende Zahl von Ländern erlässt oder diskutiert zumindest Gesetze für professionelle Suizidhilfe und/oder aktive Sterbehilfe, wie zum Beispiel Spanien, Portugal, Schottland, Australien usw.

Mit ihrer in vielen Bereichen progressiv-liberalen Gesetzgebung, einschliesslich Suizidhilfe, Patientenverfügung, Palliative Care, Vorsorge und gute Betreuung im Alter, hat die Schweiz weltweit Vorbildfunktion. Die Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen setzen sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieses humanitären Ansatzes ein. Sie führen nicht nur Freitodbegleitungen im Rahmen der schweizerischen Gesetzesbestimmungen durch. Vielmehr arbeiten die Vereine auch vernetzt mit Schnittstellen zu Spitälern, Pflegeeinrichtungen, Hospizen, Gesundheitsexperten usw. Um Betreuungsqualität und Wahlfreiheit zu verbessern, betreiben sie einen ganzheitlichen Ansatz zur Aufklärung und zur Behebung von Informationslücken, sowohl bei schwer erkrankten Personen als auch bei den Institutionen und Fachpersonen, die diese behandeln und betreuen.

Stärkung durch Wahlfreiheit
Trotz bemerkenswerter Fortschritte in den medizinischen Wissenschaften, verbesserter Optionen für das Lebensende, Patientenrechte, Palliativ- und Hospizversorgung usw. finden nicht alle Betroffenen Erleichterung und eine Lebensqualität, die sie persönlich für akzeptabel halten. Sie wünschen sich und sollen das Recht haben, ihr Leiden und Leben zuhause zu beenden, zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl, auf legale und sichere Weise, mit professioneller Unterstützung und im Kreis ihrer Lieben.

Diese Möglichkeit zu haben, bedeutet nicht notwendigerweise, sie auch zu nutzen. Viele Menschen fühlen sich gestärkt, wenn sie wissen, dass sie eine Wahlmöglichkeit haben, wenn ihr Leiden unerträglich wird. Sie sind erleichtert zu wissen, dass ein sicherer «Notausgang» besteht: Es gibt ihnen innere Ruhe und, noch viel wichtiger, den Mut weiterzuleben.

Werden Wahlmöglichkeiten und die Option eines Suizids mit entsprechender Hilfe dazu jedoch von vornherein verweigert, fühlt sich eine Person abgelehnt und allein gelassen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen riskanten, einsamen Suizidversuch unternimmt. Dies geschieht oft mit Mitteln, die nicht zum Tod führen, sondern noch mehr Leid verursachen. Zugang zu Suizidhilfe ist ein Element der Suizid(versuchs)prävention.

Gesetzgeber müssen Lebensende-Entscheidungen respektieren
Die sechs Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen erinnern in einem gemeinsamen Aufruf: Menschen auf der ganzen Welt verdienen das Recht und die Freiheit, ihr Leiden und Leben legal zu Hause beenden zu dürfen. Dabei sollen sie Hilfe beanspruchen können, um dies auf sichere Weise und im Beisein ihrer Angehörigen tun zu können. Damit sie die oft schmerz- und mühevolle Reise in die Schweiz oder einen riskanten Suizidversuch nicht auf sich nehmen müssen.

Es ist an der Zeit, dass die Gesetzgeber die Wünsche ihrer Bürgerinnen und Bürger bezüglich Wahlfreiheit und Selbstbestimmung über ihr Lebensende im eigenen Land respektieren. Es gibt keinen Grund, weshalb das, was in der Schweiz seit 1982 in der Praxis gut funktioniert, nicht auch in anderen Ländern funktionieren sollte.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.