Bundesgericht hebt Urteil wegen Suizidhilfe auf

Der frühere Arzt Pierre Beck hat sich vor dem Bundesgericht gegen eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe gewehrt. Nun wird der Fall an die Genfer Justiz zurückgewiesen.

Pierre Beck, ehemaliger Vizepräsident von EXIT Suisse romande, unabhängige Schwesterorganisation von EXIT Deutsche Schweiz, wurde im Jahr 2019 zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt (siehe Meldung vom 18.10.2019). Ihm war vorgeworfen worden, er habe im April 2017 einer gesunden 86-jährigen Frau geholfen, zusammen mit ihrem schwerkranken Mann zu sterben.
Das Genfer Gericht war der Meinung, Beck habe durch die Verschreibung des Sterbemittels Natrium-Pentobarbital gegen das Heilmittelgesetz verstossen. Der pensionierte Arzt wurde zu einer Bewährungsstrafe von 120 Tagen und einer Geldstrafe von 2400 Franken verurteilt. Dagegen legten der 76-Jährige und sein Anwalt Rekurs beim Bundesgericht ein.
Eine Mehrheit von drei zu zwei Bundesrichtern befürwortete seine Beschwerde und hob seine Verurteilung auf. Damit ist der Fall jedoch nicht abgeschlossen, sondern wird zurückverwiesen an die Vorinstanz. Weil Natrium-Pentobarbital auf der Liste der Betäubungsmittel aufgeführt ist, muss der Gerichtshof in Genf nun überprüfen, ob Beck gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hat.

 

 

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