Bundesrat gegen Rahmengesetz zur Sterbehilfe
Der Schweizerische Bundesrat vertritt weiterhin die Haltung, dass «der rechtliche Rahmen des assistierten Suizids hinreichend klar ist und kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht». Dies geht aus seiner Stellungnahme zu einer Motion der Ständerats-Rechtskommission hervor.
Generell befindet die Schweizer Regierung, «eine Rechtssetzungskompetenz des Bundes ist nicht von vornherein ersichtlich» und «wäre zuerst zu prüfen». Sollte der Erstrat die Motion dennoch annehmen, behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Änderungsantrag zu stellen, um die Zulässigkeit der geforderten Regelungspunkte zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.
EXIT ist froh über diese klare Haltung der Landesregierung. Sie setzt den Bemühungen gewisser Ständerätinnen und Ständeräte Grenzen, welche das Selbstbestimmungsrecht der Schweizer Bürgerinnen und Bürger am Lebensende nach 40 Jahren Sterbehilfe wieder beschneiden möchten.
Die Haltung von EXIT zur Motion finden Sie hier: Link