Erstes Land Südamerikas erlaubt aktive Sterbehilfe

Trotz Widerstand der katholischen Kirche hat Uruguay ein Gesetz verabschiedet, das aktive Sterbehilfe zulässt – ein historischer Schritt für Lateinamerika.

Mit 20 von 31 Stimmen stimmten die Senatorinnen und Senatoren für die Vorlage. Damit können schwerkranke Menschen künftig legal aktive Sterbehilfe erhalten, die durch eine Ärztin oder einen Arzt durchgeführt wird. Das Gesetz war während fünf Jahren wiederholt beraten und nun in letzter Instanz angenommen worden, obwohl es von der katholischen Kirche scharf kritisiert wurde.

Uruguay ist das erste Land im überwiegend katholischen Lateinamerika, das aktive Sterbehilfe gesetzlich zulässt. In Kolumbien und Ecuador wurde die Praxis bisher lediglich durch Gerichtsentscheide entkriminalisiert; in Chile arbeitet die Regierung derzeit an einem ähnlichen Projekt.

Im Unterschied zu Regelungen in den USA, Australien oder Neuseeland ist die Sterbehilfe in Uruguay nicht auf Personen mit begrenzter Lebenserwartung beschränkt. Eine Wartefrist gibt es nicht. Zulässig ist sie für Menschen mit einer unheilbaren Krankheit, die unerträgliches Leiden verursacht, auch wenn die Diagnose nicht zwingend tödlich ist. Antragstellende müssen volljährig und urteilsfähig sein.

Das Gesetz schliesst Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht grundsätzlich aus, verlangt jedoch, dass zwei Ärztinnen oder Ärzte bestätigen, dass die betroffene Person psychisch in der Lage ist, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.

Die fortschreitende Säkularisierung hat in Uruguay den gesellschaftlichen Rückhalt für ein solches Gesetz gestärkt. Der Entscheid festigt den Ruf des Landes als eines der sozial liberalsten in der Region. Uruguay hat bereits gleichgeschlechtliche Ehen, Abtreibung und den regulierten Verkauf von Cannabis legalisiert.

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