EXIT führt Generalversammlung 2021 schriftlich durch
Angesichts der wechselnden Entwicklungen und der behördlichen Anweisungen rund um die Corona-Pandemie kann die diesjährige EXIT-Generalversammlung nicht wie geplant am 29. Mai 2021 in Zürich stattfinden. Der Vorstand hat beschlossen, dass die Versammlung am 14. September stattfinden soll und schriftlich durchgeführt wird.
Die Corona-Pandemie beeinflusst weiterhin das öffentliche Leben. Bereits im vergangenen Jahr musste die ordentliche Generalversammlung (GV) von EXIT Deutsche Schweiz aufgrund der Unsicherheiten rund um die Corona-Krise vom Frühling auf den Herbst verschoben werden. Inzwischen hat sich diese Situation nicht wesentlich verändert. Zudem gehören viele der EXIT-Mitglieder zu den Risikogruppen. Der Vereinsvorstand hat deshalb entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Durchführung Gebrauch zu machen und die GV ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen. Der Vorstand wird hierzu eine unabhängige Stimmrechtsvertretung beauftragen.
Neu wird die EXIT-Generalversammlung am 14. September 2021 und in schriftlicher Form durchgeführt.
Die GV-Traktandenliste (ohne konkrete Anträge) sowie alle Jahresberichte, die Jahresrechnung sowie das Budget finden Sie im Mitgliedermagazin «Info» 2.2021, das bis zum 19. April 2021 bei den Mitgliedern eintreffen sollte. Anträge zur Traktandierung von zusätzlichen Geschäften müssen bis zum 10. Juni 2021 (eingehend) bei der EXIT-Präsidentin Marion Schafroth per Mail eingereicht werden unter marion.schafroth@exit.ch oder per Post an EXIT Deutsche Schweiz, Postfach, 8032 Zürich mit dem Vermerk «GV 2021».
Alle nötigen Informationen zur schriftlichen Durchführung der GV am 14. September 2021 erhalten Sie im Mitgliedermagazin «Info» 3.2021, das Ende Juli 2021 erscheint. Dazu gehören insbesondere die definitive Traktandenliste mit den konkreten Anträgen des Vorstands sowie die Vollmacht an die unabhängige Stimmrechtsvertretung, mit welcher die nötigen Weisungen erteilt werden können. Die Vollmacht muss nach Erhalt innert Frist an die angegebene Stimmrechtsvertretung zur Auswertung und Stimmabgabe gesandt werden.
Hinweis: Bitte bewahren Sie das «Info»-Heft 2.2021 sorgfältig auf bis zum Erhalt des «Info» 3.2021.