EXIT unterstützt weiter Volksinitiative «Selbst-bestimmung auch im Heim»

Der Regierungsrat des Kantons Zürich will transportunfähigen Patientinnen und Patienten in Zürcher Spitälern das selbstbestimmte Sterben auch in Zukunft verwehren. Dies geht aus seiner Stellungnahme zur Volksinitiative «Selbstbestimmung auch im Heim» hervor, die mit mehr als der doppelten, erforderlichen Unterschriftenzahl (13'000) eingereicht worden ist. EXIT als grösste Selbstbestimmungsorganisation der Schweiz unterstützt die Volksinitiative als überfällige Durchsetzung der Menschenrechte im Kanton Zürich.

Im Kanton Zürich wird dieses Recht jedoch Bewohnenden von privaten Heimen sowie Patientinnen und Patienten in Spitälern seit Jahren verweigert. Das führt immer wieder zu unmenschlichen Situationen, in denen Schwerstkranke unter Schmerzen und nahezu unerträglichen Bedingungen in Ambulanzen gezwungen und an einen Ort gefahren werden müssen, an dem ihnen das Selbstbestimmungsrecht nicht verwehrt wird. Dasselbe gilt für hochaltrige Bewohnende privater Altersheime, die dort seit Jahren leben und teilweise mit Ambulanzen durch den gesamten Kanton transportiert werden müssen.

In der Schweiz hat jede urteilsfähige Person das Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden. Dies wurde sowohl vom Schweizer Bundesgericht als auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt. Grundrechte sind nicht verhandelbar und gelten für alle Menschen – unabhängig davon, in welcher Institution sie wohnen oder behandelt werden. Aus rechtlicher Sicht ist es völlig unverständlich, dass sich die Regierung des Kantons Zürich mit unhaltbaren Argumenten gegen dieses Menschenrecht sperrt.

Der Regierungsrat fürchtet, das selbstbestimmte Sterben «könnte im Widerspruch zur Palliative Care stehen», ältere Patienten «könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen», dies widerspreche dem «Schutzauftrag» der Institutionen, und das Anliegen «gehe zu weit». Diese Argumente sind jedoch seit Jahrzehnten widerlegt: Die Stadt Zürich hat als erste in der Schweiz in ihren Altersheimen die Freitodbegleitung zugelassen – mit positiven Erfahrungen. Die Palliative Care versteht das selbstbestimmte Sterben als eine Alternative. Zudem ist der Schutz von Patientinnen und Patienten überall im Kanton Zürich gewährleistet. Andernfalls würde sich die EXIT-Begleitperson strafbar machen. Jede einzelne Freitodbegleitung wird von der Polizei, der Rechtsmedizin und der Staatsanwaltschaft untersucht.

EXIT hält den Gegenvorschlag für unmenschlich und unterstützt die Volksinitiative, die für Gleichberechtigung sorgt, unabhängig davon, wo sich Patientinnen und Patienten am Lebensende aufhalten. Es erstaunt, dass die Zürcher Regierung von «Duldungspflicht» spricht, wenn sie ein Menschenrecht meint. Menschenrechte gehen niemals «zu weit», und jeder einzelne unmenschliche Krankentransport ist einer zu viel.

EXIT zählt darauf, dass der Zürcher Kantonsrat den unrechtmässigen Gegenvorschlag ablehnt und die Volksinitiative unterstützt. EXIT erinnert daran, dass sämtliche Volksabstimmungen der letzten Jahrzehnte zu Sterbehilfethemen in den Kantonen mit klarer Mehrheit im Sinne der Selbstbestimmung ausgegangen sind.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.