Frankreich legalisiert Sterbehilfe

Schwerkranke Menschen in Frankreich sollen künftig nicht mehr ins Ausland reisen müssen, um in Würde sterben zu können. Die Nationalversammlung hat in erster Lesung ein Gesetz verabschiedet, das unter klaren Voraussetzungen Hilfe beim Sterben erlaubt.

Die betroffene Person muss an einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Krankheit leiden, die mit körperlichen oder seelischen Beschwerden einhergeht. Sie muss urteilsfähig sein und der Freitodbegleitung ausdrücklich zustimmen. Die Entscheidung ist ärztlich zu bestätigen. Innerhalb von zwei Wochen soll die zuständige ärztliche Fachperson über die Zulässigkeit der Begleitung befinden – nach Rücksprache mit einem Facharzt für die jeweilige Erkrankung sowie einer Pflegefachperson. 

Unter diesen Bedingungen soll es künftig möglich sein, dass Betroffene unter Aufsicht selbst eine tödliche Substanz einnehmen. Eine Besonderheit des Gesetzesentwurfs: Ist die betroffene Person körperlich nicht mehr in der Lage, das Sterbemedikament selbst einzunehmen, darf es auch von einer Ärztin, einem Arzt oder einer Pflegefachperson verabreicht werden. In Ausnahmefällen wäre somit auch aktive Sterbehilfe zulässig. Zudem sollen Ärzte und Pflegekräfte, die keine Suizidhilfe leisten wollen, verpflichtet werden, die betroffene Person an eine hilfsbereite Fachperson weiterzuleiten.

Das Vorhaben stösst in der Bevölkerung auf breite Zustimmung: Laut Umfragen befürworten bis zu 90 Prozent der Französinnen und Franzosen die Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebensendes. Parallel dazu soll auch der Ausbau der Palliativversorgung vorangetrieben werden.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Senat verabschiedet werden. Für den Fall einer Blockade hat Präsident Macron bereits ein Referendum in Aussicht gestellt.

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