Frankreich legalisiert Sterbehilfe
Schwerkranke Menschen in Frankreich sollen künftig nicht mehr ins Ausland reisen müssen, um in Würde sterben zu können. Die Nationalversammlung hat in erster Lesung ein Gesetz verabschiedet, das unter strengen Voraussetzungen Hilfe beim Sterben erlaubt.
Die betroffene Person muss an einer unheilbaren, fortgeschrittenen Krankheit mit körperlichen oder seelischen Beschwerden leiden, urteilsfähig sein und der Sterbehilfe ausdrücklich zustimmen. Die Entscheidung muss ärztlich bestätigt werden.
Unter diesen Bedingungen soll es künftig möglich sein, dass Betroffene unter Aufsicht selbst eine tödliche Substanz einnehmen – oder dass diese von Ärztinnen und Ärzten verabreicht wird, wenn die Person dazu nicht mehr in der Lage ist.
Das Vorhaben stösst in der Bevölkerung auf breite Zustimmung: Laut Umfragen befürworten bis zu 90 Prozent der Französinnen und Franzosen die Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebensendes. Parallel soll der Ausbau der Palliativversorgung vorangetrieben werden.
Bevor das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, muss es noch vom Senat verabschiedet werden. Für den Fall einer Blockade hat Präsident Macron bereits ein Referendum in Aussicht gestellt.