Freitodbegleitungen: Einmonatige Wartefrist für Nichtmitglieder

Wichtige Mitteilung: EXIT Deutsche Schweiz kann bei Patientinnen und Patienten, die noch nicht Mitglied sind, Abklärungen für eine mögliche Freitodbegleitung erst nach 30 Tagen Wartefrist beginnen. Der Grund sind die begrenzten Kapazitäten des Vereins.

Die einmonatige Wartefrist ist im Jahr 2018 erst versuchshalber, mittlerweile definitiv eingeführt worden. EXIT sieht sich zu diesem Schritt veranlasst, da die personellen Kapazitäten des Vereins begrenzt sind. Zudem sind die Abklärungen für eine Freitodbegleitung generell arbeitsintensiv und zeitaufwändig.

EXIT kann grundsätzlich nur solche sterbewilligen Menschen beim Freitod begleiten, die Mitglied des Vereins sind. EXIT weist regelmässig darauf hin, dass sie keine Notfallorganisation ist. Deshalb sollte man sich frühzeitig und zum Beispiel schon bei der Diagnose einer schweren Krankheit als Mitglied anmelden. Für Abklärungen ist der Beitritt zwingende Voraussetzung. EXIT bedankt sich für das Verständnis.

 

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