Freitodbegleitungen: Wartefrist für Nichtmitglieder

Wichtige Mitteilung: EXIT Deutsche Schweiz kann all jene Menschen, die noch nicht Mitglied sind, bis Ende Juli nicht beim Freitod begleiten. Grund: Der Verein stösst derzeit personell an seine Kapazitätsgrenzen.

EXIT kann ab dem 1. Mai 2018 die nötigen Abklärungen für eine Freitodbegleitung nur bei solchen Menschen vornehmen, die bereits vor diesem Datum dem Verein beigetreten sind. Diese Massnahme dauert bis Ende Juli 2018.

EXIT sieht sich zu diesem Schritt veranlasst, da derzeit die personellen Kapazitäten bei den Freitodbegleiterinnen und Freitodbegleitern sehr knapp sind. Zudem ist es für die Mitarbeitenden generell arbeitsintensiv und zeitaufwändig, kurzfristig auf Gesuche von Nichtmitgliedern einzutreten. Aus diesen Gründen gewährt EXIT für eine begrenzte Zeitspanne den bestehenden Mitgliedern Vorrang.

EXIT kann grundsätzlich nur solche sterbewillige Menschen beim Freitod begleiten, die Mitglied des Vereins sind. Er weist regelmässig darauf hin, dass man sich frühzeitig und zum Beispiel schon bei der Diagnose einer schweren Krankheit als Mitglied anmelden sollte.

EXIT bedankt sich für das Verständnis. (JW)

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