Freitodhilfe im Wallis: EXIT findet Gehör

Im Kanton Wallis soll das Gesundheitsgesetz geändert werden. Weil es dabei auch um Suizidhilfe geht, hat sich EXIT in der Vernehmlassung eingebracht. Die Stellungnahme des Vereins ist inzwischen im aktuellen Gesetzesentwurf berücksichtigt worden.

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur des Kantons Wallis hat Mitte April 2018 einen Entwurf für ein geändertes Gesundheitsgesetz zur Vernehmlassung vorgelegt. In dieser Revisionsvorlage erachtete EXIT unter anderem den Satz als problematisch, dass „jegliche gewerbsmässige Sterbehilfe kantonsweit verboten“ sei. Eine solche Formulierung könnte die Hilfe von EXIT im konkreten Einzelfall erschweren und die involvierten Freitodbegleitpersonen und Ärzte kriminalisieren.

Deshalb hat die grösste Selbstbestimmungsorganisation der Schweiz Mitte letzten Jahres, gestützt auf ein Rechtsgutachten, in der Vernehmlassung interveniert. Diese Stellungnahme ist beim Kanton Wallis offenbar auf Gehör gestossen. Teile aus der Vernehmlassungsantwort wurden für den aktuellen Gesetzesentwurf berücksichtigt. Zum Beispiel heisst es im Artikel 18 zum Thema Sterbehilfe neu Jegliche gewinnbringende gewerbsmässige Sterbehilfe ist kantonsweit verboten.“ 

Dieser relevante Zusatz wurde auch von der vorberatenden Kommission des Grossen Rates gebilligt. Als nicht gewinnorientierte Organisation ist dies für EXIT positiv zu werten. Die Kommission hat zudem den Artikel 18 differenzierter formuliert. Sie empfiehlt festzuhalten, dass Sterbehilfe eine individuelle Freiheit darstellt und jede urteilsfähige Person diese Freiheit geltend machen kann. Auch schlägt die Kommission folgenden Zusatz vor, der unter gewissen Bedingungen zur Anwendung kommen soll: „Die Gesundheitsinstitutionen mit öffentlichem Auftrag müssen die Entscheidung eines Patienten oder Bewohners, innerhalb der Institution von einer institutionsexternen Person Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, respektieren“.

EXIT begleitet im Wallis pro Jahr drei bis vier Menschen beim Freitod. Der Verein wird die Debatte über das Gesundheitsgesetz des Walliser Grossen Rates in der Mai-Session mit Interesse verfolgen.

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