Generalversammlung: Keine Begleitung für Urteilsunfähige

Die EXIT-Generalversammlung hat am Wochenende einen Antrag klar abgelehnt, der ein Engagement der EXIT-Freitodbegleitung für Patienten ohne Urteilsfähigkeit gefordert hatte.

Hunderte von EXIT-Mitgliedern sind am Samstag ins Hotel «Marriott» in Zürich gepilgert. Sie haben mit überwiegender Mehrheit den Antrag eines Mitglieds abgelehnt, welcher die von EXIT angebotene Freitodhilfe auf urteilsunfähige Patienten  erweitern und auf die gesetzlich vorgeschriebene Tatherrschaft verzichten wollte. Damit schlossen sie sich der Meinung des Vorstandes an.

Das Gesetz schreibt bei der straflosen Suizidhilfe vor, dass die Tatherrschaft – also das Trinken des in Wasser aufgelösten Sterbemittels oder das Öffnen des Infusionshahns – allein beim sterbewilligen Patienten liegen muss. Neben dem Vorhandensein dieser so genannten Tatherrschaft muss die handelnde Person urteilsfähig sein. Wer jedoch einem urteilsunfähigen Menschen – z.B. nach einem Hirnschlag – die vorher erbetene Freitodbegleitung ermöglichen würde, macht sich strafbar. Daran könnte auch eine entsprechende, früher abgegebene und notariell beglaubigte Patientenverfügung nichts ändern, wie sie vom Antragsteller gefordert wurde. Zudem hätte eine Änderung des Strafgesetzbuches – also die Einführung der aktiven Sterbehilfe und der Verzicht auf das Vorhandensein der Urteilsfähigkeit – auf politischer Ebene noch keine Mehrheit.

Ausserdem nahm der EXIT-Vorstand einen Antrag zum Thema Monitoring des Parlaments zur Prüfung entgegen. Schliesslich bestätigte die Generalversammlung ohne Gegenstimmen den fünfköpfigen Vorstand für eine weitere dreijährige Amtszeit. Gewählt worden sind die Advokatin Saskia Frei als Präsidentin, die Ärztin Marion Schafroth als Vizepräsidentin (Vorstand Freitodbegleitung) sowie die Juristin Ilona Bethlen (Recht), den Fürsprecher Jean-Claude Düby (Finanzen) und den Kommunikationsfachmann Jürg Wiler (Kommunikation). (JW)

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