Genf: Strafe wegen Freitodhilfe

Die Genfer Justiz hat den Vizepräsidenten von EXIT Suisse romande zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der pensionierte Arzt habe im April 2017 einer gesunden 86-jährigen Frau geholfen, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben, so das Verdikt. Der Anwalt hat Rekurs angekündigt.

Der Genfer Gerichtsfall hat vor allem in der Westschweiz für Aufmerksamkeit gesorgt und betrifft EXIT Suisse romande, die unabhängige Schwesterorganisation von EXIT Deutsche Schweiz. Das Genfer Polizeigericht bestätigte eine Bewährungsstrafe von 120 Tagen und eine Geldstrafe von 2400 Franken, welche die Genfer Staatsanwaltschaft gegen den Arzt verhängt hatte. Demnach hat der EXIT-Vizepräsident vor zweieinhalb Jahren gegen das Heilmittelgesetz verstossen, als er dem Wunsch der 86-jährigen Frau entsprach.

Die betagte, aber gesunde Frau hatte sich entschieden, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben und sich deshalb an EXIT Suisse romande gewandt. Der Vizepräsident verschrieb ihr in der Folge das Sterbemedikament, welches die Frau sich selbst verabreichte. Das Ehepaar schied am 18. April 2017 gemeinsam aus dem Leben.

Die Richter waren der Ansicht, dass der pensionierte Arzt der Bitte der Verstorbenen aus Nächstenliebe, aber auch aus persönlicher Überzeugung nachgab. Sein Fehler sei mitunter die fehlende Distanz gewesen.

Der 74-Jährige verteidigte sich vor Gericht damit, dass die 86-jährige Frau mehrmals unterstrichen habe, sie werde auf jeden Fall einen harten Suizid begehen, falls ihr eine gemeinsame Begleitung mit ihrem Mann verwehrt werde. Die sterbewillige Frau habe psychisch sehr gelitten und sich den Entscheid reiflich überlegt. Der Arzt räumte in der Verhandlung ein, dass er im vorliegenden Fall etwas über die durch die Sterbehilfeorganisation festgelegten Kriterien für den assistierten Suizid hinausgegangen sei.

Der Anwalt des EXIT-Vizepräsidenten hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Nach Ende der Verhandlung kündigte er einen möglichen Rekurs an.

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