GV stimmt pro Altersfreitod
Wichtigstes Resultat der Generalversammlung ist die Verankerung des Engagements für das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht auch von Hochbetagten (Altersfreitod) in den Statuten. Die EXIT-GV 2014 hat es mit grossem Mehr angenommen.
Die grösste Selbstbestimmungsorganisation der Schweiz hat am Wochenende in Zürich ihre jährliche Hauptversammlung abgehalten. Dazu haben sich Hunderte Mitglieder aus der ganzen Schweiz im Hotel «Marriott» eingefunden. Nach längerer, kontroverser Diskussion haben sie die Statutenänderung praktisch einstimmig angenomment: EXIT wird sich verstärkt auch für den so genannten Altersfreitod engagieren.
Dies zeigt, wie wichtig den Mitgliedern des inzwischen auf Parteigrösse angewachsenen Vereins die Respektierung des Selbstbestimmungsrechtes auch bei Hochbetagten ist.
Unter Altersfreitod versteht der Verein das Recht auf freiverantwortliches Sterben eines sehr alten Sterbewilligen mit erleichtertem Zugang zum Sterbemedikament im Vergleich zu einem jüngeren Sterbewilligen. Das würde bedeuten, dass ein Hochbetagter weniger medizinische Abklärungen über sich ergehen lassen muss und weniger gravierende Leiden nachzuweisen hat, als ein noch jüngerer Patient dies muss, um das Sterbemittel ärztlich verschrieben zu erhalten.
Das kommende Engagement steht noch nicht im Detail fest. Dazu gehören dürften aber Massnahmen für mehr Verständnis für die Situation von hochbetagten Patienten in der Bevölkerung, in der Ärzteschaft und ihren Standesorganisationen sowie in der Politik, durch Podiumsdiskussionen, Fachvorträge und unter Umständen durch politische Arbeit (Lobbying). Da es voraussichtlich gesetzlicher Änderungen bedarf, um hochbetagten Menschen einen erleichterten Zugang zum Sterbemittel zu ermöglichen, muss von einem längeren Zeitraum ausgegangen werden.
An den EXIT-Kriterien zur Sterbebegleitung und an der langjährigen EXIT-Praxis wird sich deshalb auch nach dem GV-Entscheid vorerst nichts ändern. Selbst nach einer dereinstigen Umsetzung geht EXIT nicht von einer Ausweitung beim selbstbestimmten Sterben sehr alter Menschen aus, da sich nur der Weg vereinfachen würde, nicht aber die generellen Zulassungskriterien.