Infusionsfachfrau freigesprochen – EXIT zufrieden mit dem Urteil
Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat eine EXIT-Medizinalperson vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Das Umstecken einer durch eine Sterbewillige ausgelöste Infusion mit dem Sterbemedikament war demnach gerechtfertigt. Die Berner Staatsanwaltschaft hatte die Infusionsfachfrau angeklagt, nachdem diese einer betagten Patientin im Rahmen einer EXIT-Begleitung beim selbstbestimmten Sterben beigestanden war.
Im Jahr 2021 wurde die Infusionsfachfrau als Mitarbeiterin von EXIT an eine Freitodbegleitung im Kanton Bern gerufen. Sie legte – wie von der betagten und sehr kranken Patientin verlangt – eine Infusion in deren Arm, damit sich diese das Sterbemedikament Natrium-Pentobarbital selbst verabreichen konnte. Die Patientin löste die Infusion eigenhändig aus. Der Tod tritt in der Regel innert weniger Minuten im Tiefschlaf ein. Als die Fachfrau bemerkte, dass die Infusion teilweise auch unter die Haut der sterbenden Frau floss, steckte sie den Infusionsschlauch für ein besseres Einlaufen in den anderen Arm um.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern konstruierte daraus, dass sich die Infusionsfachfrau strafbar gemacht habe und erhob Anklage wegen «vorsätzlicher Tötung». EXIT hatte im Vorfeld stets betont, dass die Infusionsfachfrau im Sinne der Sterbewilligen gehandelt hat. Die Patientin wollte rasch und komplikationsfrei sterben. Sie hatte wie vorgeschrieben den Infusionshahn selbst geöffnet und das Sterbemedikament einfliessen lassen.
EXIT hat die Mitarbeitende in diesem belastenden Verfahren immer voll und ganz unterstützt und ist froh, dass diese heute vom Gericht freigesprochen wurde.