Ja zur Freitodbegleitung in Zürcher Spitälern und Heimen
Die Zürcher Stimmberechtigten entscheiden am 27. September 2026: Die Freitodhilfe soll fortan in allen Spitälern und Heimen im Kanton erlaubt sein. Diese freiheitliche gesetzliche Lösung (gemäss Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung auch im Heim») hat bereits der Kantonsrat am 30. März 2026 mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Aufgrund eines Referendums muss nun auch noch das Stimmvolk zustimmen.
Die neue gesetzliche Regelung des Zürcher Kantonsrats stärkt das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende auch am letzten Aufenthaltsort. Das Initiativkomitee aus Bürgerinnen, Bürgern und Politikerinnen, Politikern hat seine Initiative deshalb zurückgezogen.
Das Komitee empfiehlt den Zürcher Stimmberechtigten, den Gesetzesänderungen des Kantonsparlaments gemäss Gegenvorschlag zuzustimmen. Die Vorlage ermöglicht betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes, kompetent begleitetes Sterben und vermeidet belastende Transporte in externe Sterbezimmer.
Zur Abstimmung kommt es, weil religiös-konservative Kreise gegen den Beschluss des Kantonsrats das Referendum ergriffen haben.
Das Initiativkomitee dankt dem Kantonsrat für die Verabschiedung einer Lösung, die die Würde leidender Menschen schützt und das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende stärkt.