Kantone: Auch Gefangene sollen Suizidhilfe erhalten

In den Kantonen scheint der Konsens zu bestehen, dass Suizidhilfe in Gefängnissen möglich sein soll. Vor einer allfälligen Umsetzung sollen jedoch bis im Herbst offene Fragen hinsichtlich Voraussetzungen und Zuständigkeiten geklärt werden.

Nach einer entsprechenden Vernehmlassung ist man sich laut Medienberichten in den Kantonen einig: Auch Menschen in Haft sollen Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen. Wie ein Sprecher der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) weiter ausführte, bestehen bei den Kantonen aber noch unterschiedliche Haltungen hinsichtlich der Voraussetzungen für Suizidhilfe im Straf- und Massnahmenvollzug. Zudem seien weitere Fragen zu klären, welche die Zuständigkeiten, den Sterbeort und den Ablauf einer Begleitung betreffen.

Wie geht es weiter? Gemäss KKJPD ist das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug in Fribourg (SKJV) beauftragt worden, eine Synthese aus den Vernehmlassungsergebnissen zu erstellen. Daraus soll dann eine Empfehlung an die Kantone formuliert werden. Die KKJPD plant, dass die überarbeitete Empfehlung an einer Plenarversammlung diesen Herbst verabschiedet werden soll. Erst dann könne konkretisiert werden, ab wann Suizidhilfe in Gefängnissen möglich werden könne.

In der Schweiz ist bislang nicht geregelt, ob ein Inhaftierter einen assistierten Suizid in Anspruch nehmen kann. Dieser Umstand hatte bereits vor anderthalb Jahren zu grossem Medieninteresse geführt, als ein damals 67-jähriger verwahrter Häftling mit seinem Wunsch an die Öffentlichkeit gelangte, mit Hilfe von EXIT sterben zu können. Da das steigende Alter in der Gesellschaft auch in den Gefängnissen seine Spuren hinterlässt, hat eine Expertengruppe ein Grundlagenpapier (siehe Meldung vom 15.10.2019) zum Thema assistierter Suizid im Straf- und Massnahmenvollzug erarbeitet. Darin wird unter anderem festgehalten, dass in Bezug auf die Zulässigkeit der Suizidhilfe im Gefängnis dieselben Richtlinien gelten sollen wie für Menschen in Freiheit.

Bei EXIT ist es üblich, dass jedes hilfesuchende Mitglied Anspruch auf eine sorgfältige Abklärung hat. Das handhabt der Verein auch beim verwahrten Gesuchsteller so. Derzeit sind diverse Fragen einerseits persönlicher und anderseits grundsätzlicher Natur zu klären.

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