Kein Zwang, das Spital oder Heim am Lebensende zu verlassen

Am 27. September 2026 stimmt der Kanton Zürich über eine wichtige Vorlage zum selbstbestimmten Sterben ab. Stimmt das Volk zu, wird eine Freitodbegleitung mit EXIT künftig auch in Spitälern und Heimen möglich sein.

Heute sind Betroffene teilweise gezwungen, für diesen letzten Schritt einen externen Sterbeort zu suchen und einen belastenden Transport auf sich zu nehmen. Genau das will die Vorlage «Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes und des Gesundheitsgesetzes» ändern.

Abgestimmt wird im Kanton Zürich. Ein deutliches Ja wäre aber ein Zeichen über den Kanton hinaus: Das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende gilt auch im Spital und im Heim.

Zürcher Mitglieder erhalten zu gegebener Zeit ein separates Direct Mailing zur Abstimmung.

Zur Abstimmungswebsite:
selbstbestimmung-jetzt-auch-im-spital-und-im-heim.ch

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EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.