Keine Sterbehilfe in Walliser Spitälern

Der Kanton Wallis will keine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Spitälern und Altersheimen. Wie vorher bereits in den Kantonen Basel-Stadt und Bern, wurde eine entsprechende Motion am 10. März 2016 vom Walliser Parlament abgelehnt.

Eingereicht hatte sie eine Gruppe von Politikern aus den Reihen der FDP, CVP und SVP, die dasselbe, relativ liberale Modell wie im Waadtland einführen wollten. Die Sterbehilfe beantragende Person muss dort an einer unheilbaren Krankheit leiden und noch urteilsfähig sein. Ausserdem muss sie im Einvernehmen mit Pflegeteam und Arzt handeln.

Die Befürworter einer solchen Regelung wollten einerseits allfälligen Missbräuchen Grenzen setzen sowie für alle Patienten dieselben Freiheiten einführen. Dies war u.a. den Heimleitern im Oberwallis ein Dorn im Auge. Stefan Fux, Heimleiter des Regionalen Wohn- und Pflegeheims in St. Niklaus: "In unseren Räumen wollen wir keine Sterbehilfe." Fux sieht die Sterbehilfe als krassen Widerspruch zum Angebot von Palliative Care in den Alters- und Pflegeheimen. Es sei völlig absurd, sich in einem Zimmer mittels Palliative Care um schwerkranke Bewohner zu kümmern und sie in einem anderen mit Sterbehilfe aus dem Leben scheiden zu lassen. Bereits eine neue, sehr zurückhaltend formulierte Richtlinie des Spital Wallis, die Suizidhilfe in Ausnahmefällen erlaubt, hatte Kritik hervorgerufen. Der Walliser Bischof Jean-Marie Lovey zeigte sich überrascht und erklärte, dass "Sterbehilfe in Spitälern und Heimen den Tod von alten Menschen banalisieren würde".

Immerhin findet nun auch im tief katholischen Kanton Wallis ein gesellschaftlicher Diskurs zum Thema Sterbehilfe statt.

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