Keine Verdoppelung
Eine Studie der Uni Zürich vermittelt ein verzerrtes Bild.
Die heute veröffentlichte Pilotstudie der Universität Zürich «Suicide tourism: a pilot study on the Swiss phenomen» kommt zum Schluss,
- dass die Anzahl ausländischer Patienten, die zwischen 2008 und 2012 für eine selbstbestimmte Leidens- und Lebensbeendigung in die Schweiz reisen mussten, im Steigen begriffen ist
- und dass dies in den Herkunftsländern die Wahrscheinlichkeit für neue gesetzliche Regelungen erhöht.
Beide Erkenntnisse sind weder neu noch besonders relevant, sondern seit Anbeginn der Suizidhilfe für Patienten aus dem Ausland zu beobachten. Die Rechtslage in den drei hauptsächlichen Herkunftsländern Deutschland, Grossbritannien und Frankreich erschwert oder verunmöglicht bis heute, schwer Leidenden ein humanes selbstbestimmtes Sterben, weshalb sich einige Patienten in die Schweiz begeben.
Die Studie ist nicht repräsentativ für die Sterbehilfe für Ausländer in der Schweiz, da sie einzig Fälle aus der Region Zürich besah.
Die Studienautoren haben den Zeitraum 2008 bis 2012 gewählt. Das suggeriert ein dramatisches Resultat. Hätten die Autoren den repräsentativeren Zeitraum 2006 bis 2012 gewählt, hätten sie «nur» konstante Fallzahlen vorweisen können. 2006 begleitete Dignitas 195 Menschen, 2012 198. Es stimmt also nicht, dass sich Sterbehilfe für Ausländer verdoppelt habe, die Studie vermittelt ein verzerrtes Bild. Die Sterbehilfe für Ausländer liegt gesamtschweizerisch seit Jahren konstant bei rund 220 Fällen.
Die fünf Schweizer Selbstbestimmungs-Organisationen kritisieren denn auch in einer ersten Stellungnahme die zahlreichen Ungenauigkeiten, welche die Pilotstudie aufweist. Diese verschweigt zudem wichtige Tatsachen und Hintergrundinformationen. Die Studie zeigt weiter den Zynismus der Autoren, die schwer leidende Patienten, die für ein humanes selbstbestimmtes Sterben einen Transport in die Schweiz auf sich nehmen, konsequent und ohne Anführungszeichen «Suizidtouristen» nennt.
Ein Teil der Studienautoren haben auch ein Projekt im fragwürdigen Nationalen Forschungsprogramm „Lebensende“ (NFP67) unter Leitung des deutschen katholischen Moraltheologen Markus Zimmermann. Auf die Voreingenommenheit des NFP67 weisen die fünf Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen schon seit Ende 2012 hin.