Kommission des Zürcher Kantonsrats gegen Initiative

Der Kantonsrat soll die Initiative „Selbstbestimmung auch im Heim“ ablehnen. Dies hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) mit Zwei-Drittel-Mehr entschieden. Begründung: „Private Institutionen sollen nicht gegen ihre Überzeugung assistierte Suizidhilfe zulassen müssen.“

Eine klare Mehrheit der KSSG anerkennt also nicht, dass das in der Schweiz garantierte Selbstbestimmungsrecht am Lebensende unabhängig vom Aufenthaltsort gilt. Und sie mutet damit weiterhin schwerleidenden und hochaltrigen Patientinnen und Patienten leidvolle und unwürdige Krankentransporte nach ausserhalb des Spitals oder des Altersheims zu.

Die Kommission weicht bewusst von den jüngsten, humanen Entscheiden in Westschweizer und Innerschweizer Kantonen ab, die auch private Institutionen verpflichten (möchten), das Menschenrecht der Selbstbestimmung für ihre Bewohnenden zuzulassen.

Eine weitere Einigung als die Ablehnung der Initiative kam in der KSSG nicht zustande. Deshalb präsentiert sie dem Zürcher Kantonsrat nun gar noch eine Auswahlsendung von sage und schreibe vier Minderheitsanträgen. Immerhin wollen wenigstens diese die gemäss Gesundheitsgesetz zugelassenen Heime zur Duldung der Freitodhilfe verpflichten:

  • Minderheitsantrag A (SP, Grüne, AL): Beantragt bedingungslose Annahme der Volksinitiative „Selbstbestimmung auch im Heim“.
     
  • Gegenvorschlag  B (SP, GLP, Grüne, Mitte, AL): Statt der Initiative sollen Patientengesetz und Gesundheitsgesetz so geändert werden, dass grundsätzlich in sämtlichen Einrichtungen Freitodhilfe in Anspruch genommen werden kann, jedoch ambulante Einrichtungen, Psychiatrien und Gefängnisse nicht dazu verpflichtet werden können (Heime und Spitäler aber schon); anderslautende Vereinbarungen der Einrichtungen wären explizit ungültig.
     
  • Gegenvorschlag C (SVP): Statt der Initiative sollen Patientengesetz und Gesundheitsgesetz so geändert werden, dass eine Freitodbegleitung in subventionierten Heimen geduldet werden muss – jedoch nur, wenn „Richtlinien und Empfehlungen“ des Zürcher Regierungsrates dabei beachtet würden (keine Duldung/Beanspruchung in Spitälern, in psychiatrischen Kliniken und in Gefängnissen).
     
  • Gegenvorschlag D (auch von der SVP): Statt der Initiative sollen Patientengesetz und Gesundheitsgesetz so geändert werden, dass eine Freitodbegleitung in subventionierten Heimen geduldet werden muss , jedoch nur, wenn „Richtlinien und Empfehlungen“ der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) dabei beachtet würden (keine Duldung/Beanspruchung in Spitälern, in psychiatrischen Kliniken und in Gefängnissen).


Übrigens ist Gegenvorschlag D identisch mit dem ursprünglichen des Regierungsrats, der die Initiative ebenfalls rundweg ablehnt. Er ist wohl ein Entgegenkommen der SVP an ihre Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli. Falls Gegenvorschlag C oder D sich im Rat durchsetzen und vom Zürcher Stimmvolk angenommen würde, entstünde die Situation, dass in Heimen im Kanton Zürich andere „gesetzliche Richtlinien“ gelten würden als im Rest der Schweiz.

Ob solche Minderheitenanträge im Kantonsrat  jedoch überhaupt eine Mehrheit finden, wird sich voraussichtlich erst Anfang 2026 weisen. Das Zünglein an der Waage dürften Mitte, GLP und FDP spielen. Doch auch wenn es bei der unverständlichen Ablehnung der Initiative bleibt, die bloss dem geltenden Recht auf Selbstbestimmung unabhängig vom Aufenthaltsort zum Durchbruch verhelfen möchte: Das letzte Wort hat das Stimmvolk im Kanton Zürich (voraussichtlich kommt die Initiative und ein möglicher Gegenvorschlag im Herbst 2026 an die Urne).

Mehr Infos auf der Website des Zürcher Kantonsrats: 
Dokumentation des Zürcher Kantonsrats

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