Medien eher für den «Altersfreitod»

Die grossen Zeitungen der Schweiz zeigen Verständnis für die Forderung nach voller Selbstbestimmung für Betagte.

Die wichtigsten Schweizer Zeitungen haben sich in Kommentaren geäussert zum EXIT-Entscheid für das freiverantwortliche Sterben Hochbetagter.

Redaktor Jürg Steiner kommentiert in der «Berner Zeitung» vom 26.5.:

«Die Liberalisierung des Sterbens müssen wir uns zumuten – und zutrauen. [EXIT] will sich dezidiert für den erleichterten Zugang zum todbringenden Arzneimittel für Hochbetagte einsetzen. Salopper formuliert: Exit befürwortet die Liberalisierung des Sterbens im hohen Alter und das Prinzip Eigenverantwortung, das wir auch sonst in jedem Lebensbereich einfordern, bis zum letzten Atemzug. Das Plädoyer von Exit für den Lebensbilanztod ist ein ganz kleiner Schritt in einer grossen, existenziellen, aber klamm geführten Debatte. Exit vollzieht bloss nach, was längst Realität ist. Die meisten von uns scheiden in Spitälern oder Heimen aus dem Leben, wo oft eine Sterbehilfeentscheidung mit im Spiel ist. Trotzdem löst die Entscheidung von Exit – namentlich bei Kirchen und Ärzten – viel Widerspruch aus: Man befürchtet (ökonomischen) Druck auf ältere Menschen, rasch und kostengünstig zu sterben. So zu tun, als könne man unser Leben ausgerechnet an seinem Ende von ökonomischen Kräften frei halten, ist eine weltfremde Illusion. Die hochgejubelte Spitzenmedizin hat dazu beigetragen, dass Sterben meist nicht mehr passiert, sondern zu einer oft sogar voraussehbaren Zeitspanne geworden ist. Leben in dieser Gesellschaft kostet – das ist mit dem Warten auf den Tod nicht anders. Angestellte in der palliativen Pflege wissen, dass es unheilbar Kranke oft selber sind, die wirtschaftliche Fragen aufwerfen. Sie ernst zu nehmen und nicht zu verdrängen, bietet die beste Gewähr dafür, dass Geldfragen am Ende des Lebens nicht das Kommando übernehmen. Die verkrampfte Ausklammerung von Geld und Kommerz im Angesicht des Todes verhindert, dass sich Sterbehilfeorganisationen zu (behördlich kontrollierten) Dienstleistern entwickeln könnten. Das wäre der nächste Schritt, wenn man das Bekenntnis zum Altersfreitod konsequent weiterdenkt. Schon heute stösst Exit gelegentlich an Kapazitätsgrenzen, was für eine Professionalisierung sprechen würde. Aber Suizidbeihilfe ist nur legal, wenn sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt – also ohne Gewinnabsicht. Unternehmerisches Denken und ethisches Bewusstsein jedoch schliessen sich nicht automatisch aus – wie etwa einfühlsame und gleichzeitig kommerziell erfolgreiche Bestattungsunternehmen beweisen. Daran könnten sich künftige Sterbehilfedienstleister orientieren. In diese Richtung muss die schwierige Diskussion über die Liberalisierung des Sterbens weitergehen. Das müssen wir uns zumuten – und zutrauen. Genauso wie die Freiheit, zu einem begleiteten Altersfreitod immer auch Nein sagen zu können.»

Chefredaktor Stefan Regez in der «Schweizer Illustrierten» vom 2.6.14:

« [...] Der krebskranke frühere Glarner Ständerat This Jenny hat es vor ein paar Wochen in der Schweizer Illustrierten gesagt: <Notfalls wähle ich den Freitod.> [...]  Ein Tabu hat Jenny damit nicht gebrochen. Selbst der renommierte, an Parkinson erkrankte Theologe Hans Küng will den Moment seines Todes selber wählen. <Ich bin lebenssatt>, sagte er im Oktober 2013 in einem SI-Interview. Jenny und Küng vertrauen auf den Beistand der Sterbehilfeorganisation Exit – und befinden sich da in bester Gesellschaft: Exit zählt 70 000 Mitglieder, jedes Jahr kommen 8000 neue hinzu. Jetzt gehen die Sterbebegleiter noch einen Schritt weiter. Exit-Präsidentin Saskia Frei erklärt im Interview mit SI-Journalist Peter Rothenbühler, warum: <Exit heisst nicht nur sterben.>»

Autor Michael Meier schreibt im «Tages-Anzeiger» vom 15.5.14:

«Die Sterbehilfeorganisation Exit hat bereits erreicht, was sie mit der Statutenänderung anstrebt: Es wird heftig über einen liberaleren Umgang mit dem Sterberecht von Hochbetagten debattiert. Wobei die Berufsethiker fast ausnahmslos skeptisch bis alarmiert reagieren. Einmal mehr beschwören vorab kirchliche Vertreter die Gefahr eines Dammbruchs. Es scheint, als wäre ein dank ärztlich verordneten Medikamenten lang hingezogenes Sterben gottgewollt, das sofortige Sterben mittels des todbringenden Barbiturats aber gegen den Willen Gottes. Das widerspiegelt ein mittelalterliches Weltbild. Hat nicht die Theologie längst eine Wende zum Subjekt, zum Menschen vollzogen? Eine menschenfreundliche Kirche kann die Befindlichkeit jedes Einzelnen nicht ignorieren. Schliesslich weiss jeder selber am besten, ob sein Leben noch lebenswert ist. Studien zeigen, dass gerade über 85-Jährige oft grosse Mühe haben, ihrem gebrechlichen und einsamen Leben Sinn und Qualität abzugewinnen. Darunter sind viele Menschen mit mehreren gesundheitlichen Problemen, das jedes für sich nicht zum Tode führen würde. Bei Exit ist dies schon heute der Grund für jede fünfte Sterbebegleitung. Insofern wird an der Generalversammlung nur eine gängige Praxis statutarisch legitimiert. Exit wird dabei Sterbewillige weiterhin nur aufgrund einer Gesundheitsprüfung und eines ärztlichen Rezepts in den Freitod begleiten. Der Spardruck auf Alte wird den Druck auf eine weitere Liberalisierung verstärken. Nicht selten sorgen sich Hochbetagte, ihren Angehörigen zur Last zu fallen und mit den Pflegekosten das Erbe der Nachkommen aufzubrauchen. Deswegen aber den Alterssuizid verbieten zu wollen, geht nicht an. In einer Demokratie sind Selbstbestimmung und Freiheit zentrale Güter. Freiheit aber darf man nicht einschränken, nur weil sie missbraucht werden könnte. In der freiheitlichen Gesellschaft muss und darf man den Menschen die Freiheit zum und die Debatte um den Altersfreitod zumuten. Die Liberalisierung am Lebensende kommt ohnehin.»

Autor Peter Steiger kommentiert in der Berner Zeitung vom 7.4.14:

«Ja, Lebensmüde sollen sterben dürfen. Exit will, dass Menschen [...] Sterbehilfe beanspruchen können, auch wenn sie nicht todkrank sind. Die Organisation wird am 24. Mai an der Generalversammlung darüber entscheiden. Eine Umfrage hat gezeigt, dass die meisten Mitglieder dies unterstützen. Das Ja an der GV bedeutet nicht, dass Exit solche Freitodbegleitungen anbietet, sondern bloss, dass sich der Verein für solche neuen Regeln einsetzt. Ich habe mich bei der Umfrage für diese Liberalisierung entschieden. Weil ich möchte, dass lebensmüde Hochbetagte frei entscheiden können, ob und wann sie sterben wollen. Der Altersfreitod oder Bilanzsuizid ist ein Menschenrecht. Das Leben gehört mir, das Sterben ebenso. Ich kann die Verantwortung nicht an einen Arzt oder Psychiater delegieren. Die verstehen vom Sterben ebenso wenig wie ich, nämlich nichts ...»

Journalistin Dorothee Vögeli schreibt in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 17.5.14:

« ... die Lebenserwartung ist stark gestiegen – der Alltag vieler Hochbetagter ist jedoch von Mühsal geprägt: Ab 85 Jahren werden fast alle Menschen gebrechlich, Schmerzen und Schwindel begleiten sie, das Risiko einer Demenzerkrankung steigt. Der vielbeschworene Genuss des Ruhestandes schwindet, der Lebenskreis wird enger, Begegnungen werden spärlicher, und der Lärm der Welt ermüdet zunehmend. Manchen ist es vergönnt, zu Hause für immer einzuschlafen  [...]. Viele müssen noch einmal ausziehen aus ihren Wohnungen, die zu gross und zu umständlich geworden sind. Sie müssen sich in einen Heimalltag einleben und sich bei der Körperpflege von fremden Menschen helfen lassen. Trotzdem erleben offenbar die meisten diesen Schritt weniger dramatisch als befürchtet. Manche entlastet die fürsorgliche Umgebung auch psychisch, und einige blühen deshalb sogar noch einmal auf. Natürlich ist das nicht bei allen so, vor allem dann, wenn Betagte mehrere Gebrechen und Krankheiten plagen. Auch wenn die Beschwerden nicht zum Tod führen, können urteilsfähige Betroffene mit einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben scheiden. Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis. Diese in der Schweiz breit akzeptierte Praxis im Umgang mit Alterssuizid ist das Verdienst der Gründergeneration von Exit. Der Verein setzte sich vor dreissig Jahren für eine Entmachtung der Ärzte am Sterbebett ein und forderte, den Entscheid über den eigenen Tod den Betroffenen zu überlassen. Der gleichzeitige Anfang der Hospizbewegung, auf der die heutige Palliativmedizin beruht, löste damals in christlichen Kreisen grossen Wirbel aus; auch später kam es immer wieder zu Grundsatzdebatten über die Sterbehilfe. Doch das Schweizer und das Zürcher Stimmvolk hielten an der liberalen Praxis fest, zuletzt 2011, als sie sich deutlich gegen ein Verbot der Suizidhilfe aussprachen. Gleichsam im Schatten der grossen, moralisch durchtränkten Debatten gelang es Exit in all den Jahren, sein seriöses Image auch in Ärztekreisen zu festigen. Umso mehr erstaunt die politische Offensive, mit der nun der Verein selber eine Neuauflage der Grundsatzdebatte entfacht. Ob er dadurch einen Flurschaden riskiert, ist offen. In den Ohren mancher mag die Forderung der Mitglieder auf alle Fälle drastisch klingen: Alte Menschen sollen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand freien Zugang zum Sterbemittel Pentobarbital erhalten, damit sie einen «Lebensbilanzsuizid» vollziehen können. An sich ist die Forderung des auf Unabhängigkeit getrimmten Individuums nachvollziehbar, vor einem allfälligen Eintritt ins Pflegeheim den Suizid wählen zu können. Eine solche Liberalisierung hätte aber Gesetzesänderungen und in deren Gefolge allenfalls eine Änderung der Stimmungslage zur Folge. Der Druck auf Pflegebedürftige, sich das Leben zu nehmen, könnte steigen. Subtile, aber entscheidende Differenzen zwischen dem erfüllten Gefühl von «Lebenssattheit» und dem Wunsch, einer sozial abgewerteten Lebenssituation mit Suizid zu entrinnen, würden unter den Teppich gekehrt. Nicht zu reden von den vielen Altersdepressionen, die mit dem Mittel des Suizids «gelöst» würden. Der grösste Knackpunkt ist aber die Altersgrenze, ab der ein Suizid ohne Arztzeugnis erlaubt sein soll. Wer definiert sie? Ist ein sich «lebenssatt» fühlender 65-Jähriger repräsentativ? Oder erst ein 85-Jähriger, der jedoch schon heute Exit rufen kann, wenn er unter verschiedenen Gebrechen leidet? Offensichtlich ist die Individualität gerade bei dieser Frage absolut vorrangig. Angesichts all dieser Umsetzungsprobleme ist eine ernsthafte Diskussion nötig. Eine neue Regelung drängt sich aber momentan trotzdem nicht auf.»

Chefredaktor Andres Büchi kommentiert im «Beobachter» vom 21.3.14:

«... seit je beschäftigten sich Dichter und Philosophen mit der ethischen Frage zum Suizid. Der Römer Seneca etwa meinte, das blosse Existieren sei kein erstrebenswertes Gut, erst die Qualität des Lebens mache seinen Wert aus. Sei diese nicht mehr gegeben, habe der Mensch die Freiheit, ja sogar die Pflicht, sein Leben in einem letzten Akt der Würde durch Freitod selber zu vollenden. Wer will sich anmassen, die richtige Antwort zu kennen? Sicher ist: Der Freitod bleibt ein Menschenrecht, das sich nicht verbieten lässt. Rund tausend Menschen in der Schweiz nehmen sich jedes Jahr ihr Leben, zum Teil auf brutale Weise. Es ist deshalb richtig und wichtig zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Angebot für einen sanfteren Freitod auf Wunsch helfen könnte, unnötiges Leiden zu mindern.»

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