Nationalrat: Fragen zur Suizidhilfe sind erledigt

Da der Nationalrat die Fragen „Ausweitung der Sterbehilfe“ von Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (SVP) und die Antworten des Bundesrates nicht innerhalb von zwei Jahren behandelt hat, ist das Geschäft nun abgeschrieben worden.

Mit den Worten „Die Ausweitung der Sterbehilfe wird vorangetrieben. Es gab eine Zeit, wo man sich das nicht vorstellen konnte“, leitet Sylvia Flückiger-Bäni Ende September 2017 ihr Schreiben ein. Das SVP-Mitglied listet zehn Fragen auf mit der Bitte an den Bundesrat, diese zu beantworten. Unter anderem will die Nationalrätin hinsichtlich Suizidhilfe wissen, wie in Zukunft verhindert werden könne, „dass der diesbezügliche gesellschaftliche Druck auf die Betagten nicht immer weiter steigt?“ Und: „Wie sehen die Bestrebungen aus, sollte sich unser ‚Gesundheits‘-wesen nicht eher der Lebenshilfe statt der Sterbehilfe widmen?“

Lebensqualität verbessern
In seiner Stellungnahme von Ende November 2017 antwortet der Bundesrat dazu:  Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ältere und kranke Menschen zu betreuen und zu pflegen. „Die Politik und die Zivilgesellschaft stehen in der Verantwortung zu verhindern, dass ein negatives Altersbild und die Forderung nach Kosteneinsparungen dazu führen, dass betagte und kranke Menschen sich als Last für die Familie und die Gesellschaft fühlen und sich gedrängt sehen, ihr Leben zu beenden“, so der Bundesrat.

Er habe sich in seiner gesundheitspolitischen Agenda Gesundheit 2020 das Ziel gesetzt, die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Mit dieser Zielsetzung arbeite das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aktuell an verschiedenen Strategien und Projekten, wie z. B. die nationale Plattform Palliative Care, der Aktionsplan Suizidprävention, die Nationale Demenzstrategie, das Förderprogramm und der Aktionsplan für pflegende Angehörige oder verschiedene Projekte im Bereich der psychischen Gesundheit. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) subventioniere zudem gemeinnützige Organisationen, die Leistungen zugunsten älterer Menschen anbieten.

Zahlen nicht voll erfasst
Sylvia Flückiger-Bäni führt an, dass jeder Suizid, der durch Mithilfe der Sterbehilfeorganisationen erfolgt ist, gesetzlich untersucht werden muss. Wieviel das die öffentliche Hand koste (auch sonstige Kosten), wie hoch die Gesamtkosten der dadurch ausgelösten Untersuchungen in der Schweiz seien und wie viel davon für „Sterbetouristen“ ausgegeben werde, will sie wissen.

Der Bundesrat schreibt dazu, dass diese Zahlen nicht voll erfasst würden und zudem in unterschiedliche Zuständigkeiten ausserhalb des Bundes, namentlich der Kantone und Gemeinden fallen. Zusätzliche Kosten, die durch Suizidbeihilfe bei der öffentlichen Hand anfallen wegen Bestattungen, psychologischer Betreuung von trauernden Angehörigen oder traumatisiertem Pflegepersonal, seien darum nicht bezifferbar. Und: „Diese Kosten können hingegen bei jedem Sterbefall auftreten und werden in der Regel von den Nachkommen übernommen bzw. von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, wenn es sich um medizinische Betreuung oder Behandlung handelt.“

Da der assistierte Suizid von den Strafverfolgungsbehörden als "aussergewöhnlicher Todesfall" behandelt werde, fielen jedoch grundsätzlich mehr Kosten an als bei einem "gewöhnlichen" Todesfall. Polizei und in der Regel auch Staatsanwaltschaft rückten aus, und es finde eine Legalinspektion durch die Rechtsmedizin statt. Die Kosten dafür würden je nach Kanton und Fall variieren. Zum Schluss stellt der Bundesrat klar: Am 29. Juni 2011 habe er entschieden, gestützt auf seinen gleichzeitig publizierten Bericht "Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe", auf eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten.

Da der Nationalrat dieses Geschäft nicht innert zwei Jahren abschliessend behandelt hat, ist es nun sang- und klanglos abgeschrieben worden.

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