Neuseeland legalisiert die Sterbehilfe
In pazifischen Inselstaat können unheilbar kranke Erwachsene seit kurzem bei Bedarf einen medizinisch begleiteten Suizid in Anspruch nehmen. In einem neuen Gesetz wurden strikte Rahmenbedingungen dafür festgelegt.
Im vergangenen Jahr hatte das neuseeländische Volk über ein entsprechendes Referendum abgestimmt. Eine Mehrheit von 65,2 Prozent befürwortete die Legalisierung der Sterbehilfe (siehe EXIT-Newsmeldung vom 30.10.2020). Nach der Volksbefragung war die Regierung verpflichtet, innerhalb eines Jahres ein neues Gesetz vorzulegen. Dieses ist nun rechtzeitig in Kraft getreten und ermöglicht unheilbar Kranken in der letzten Lebensphase, über den Zeitpunkt ihres Todes selber zu entscheiden. Ein medizinisch begleiteter Suizid ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich und grenzt die in Frage kommenden Personen stark ein. Insbesondere müssen zwei Ärztinnen oder Ärzte der Meinung sein, dass die betroffene Person ohne Sterbehilfe nicht mehr länger als sechs Monate zu leben hätte.
Eine auf den Erfahrungen von anderen Ländern basierende Schätzung des neuseeländischen Gesundheitsministeriums geht davon aus, dass bis zu 950 Personen im Jahr Hilfe beim Sterben fordern könnten und diese in bis zu 350 Fällen gewährt wird.
Kritische Stimmen argwöhnen, die Sterbehilfe könne zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen benutzt werden. Sie befürchten eine Verschlimmerung der bereits jetzt bestehenden Benachteiligung der Maori-Ureinwohner und der Bewohnenden der kleineren Pazifikinseln.