Niederlande öffnen Sterbehilfe für Kinder weiter

Neu bekommen in den Niederlanden auch Kinder unter zwölf Jahren ein Recht auf aktive Sterbehilfe.

Die Niederlande, Belgien und Luxemburg sind die einzigen Länder in Europa, in denen die aktive Sterbehilfe durch einen Arzt oder eine Ärztin legal ist. Diese wird auch Tötung auf Verlangen genannt und erfolgt meist durch das Setzen einer Spritze mit einem tödlichen Mittel.

Unter anderem müssen die Patientinnen und Patienten dafür an einer unheilbaren und unerträglichen Krankheit leiden. Zudem muss jeder Fall einer Kontrollkommission aus Ärzten, Juristen und Ethikern vorgelegt werden, welche die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen überprüft.

Bisher war in den Niederlanden die aktive Sterbehilfe für Kinder unter zwölf Jahren nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet sein einigen Jahren das sogenannte Groninger Protokoll. Dieses enthält Richtlinien, nach denen es möglich ist, das Leben von unheilbar kranken Neugeborenen bis zu einjährigen Säuglingen zu beenden.

Die Niederlande sind das zweite Land, welches die aktive Sterbehilfe für Kinder in allen Altersgruppen legalisiert; im Nachbarland Belgien ist dies bereits seit 2014 möglich, sofern die Kinder urteilsfähig sind. Die niederländische Regierungskoalition konnte sich nach monatelanger Diskussion auf die neue Regelung einigen. Gesundheitsminister Hugo de Jonge kündigte an, dass Ärztinnen und Ärzte, die eine entsprechend genehmigte Sterbehilfe leisten, zukünftig von der Strafverfolgung ausgenommen werden.

Es waren die Eltern von betroffenen Kindern, die dazu drängten, diese Lücke zu schliessen. Ab nächstem Jahr soll nun aktive Sterbehilfe für todkranke niederländische Kinder in jedem Alter beansprucht werden können.

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