Rahmengesetz zur Sterbehilfe beerdigt

Unsere bewährte Freitodhilfe wird nicht in ein zusätzliches gesetzliches Korsett gezwängt. Bereits der Erstrat hat die Beschneidung der Selbstbestimmung deutlich abgelehnt.

In der Herbstsession hat der Ständerat mit 22 zu 16 Stimmen eine Motion seiner Rechtskommission versenkt. Diese wollte «Voraussetzungen» definieren, die erfüllt sein müssten, damit Leidende bei der selbstbestimmten Lebensbeendigung Hilfe bekämen. Sie wollte «Verfahren» vorschreiben, mit denen Sterbewillige eine Art Gewissensprüfung hätten ablegen müssen. Und als Gipfel wollte sie eine «Aufsichtsbehörde» einsetzen, die das selbstbestimmte Sterben quasi bewilligungspflichtig gemacht hätte. Als Begründung führte sie an, die seit 40 Jahren bewährte Praxis weise «Lücken» auf und «vulnerable Gruppen» seien nicht geschützt. Dies, obwohl jede einzelne Freitodbegleitung von Polizei, Amtsärzten und Staatsanwaltschaft untersucht wird und nie Missbräuche festgestellt worden sind. Schon der Bundesrat beurteilte das Ansinnen jedoch als unnötig, und die Mehrheit der kleinen Kammer räumte dann auch ohne grosse Diskussion auf mit dem anachronistisch anmutenden Ansinnen. Hingegen überwies er eine zweite Motion an den Nationalrat , die mehr Sterbehilfedaten erheben möchte – Daten, welche bei den Schweizer Selbstbestimmungsorganisationen längst pfannenfertig vorliegen.

 

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