Schweizerische Parlaments-Kandidaten befürworten aktive Sterbehilfe
Die Mehrheit der Bewerber für einen Parlamentssitz 2015 befürwortet die aktive ärztliche Sterbehilfe auf Verlangen. Dies hat eine Umfrage auf smartvote.ch ergeben.
Diese Art der Sterbehilfe ist im Gegensatz zur Freitodbegleitung, bei welcher der Patient das tödliche Mittel selber einnimmt, in der Schweiz verboten. Sie bedeutet, dass ein Arzt den Tod des Patienten auf dessen Verlangen aktiv herbeiführt. Gemäss schweizerischem Strafgesetz ist dies ein Tötungsdelikt (Art. 111-114 StGB).
Bislang ist die aktive ärztliche Sterbehilfe nur in den Niederlanden, Belgien und in Luxemburg erlaubt.
Auf die Frage „Würden Sie es befürworten, wenn in der Schweiz die direkte aktive Sterbehilfe durch einen Arzt straffrei möglich wäre?“, haben die Kandidaten der verschiedenen Parteien mit folgenden Anteilen Ja geantwortet:
- GLP 97,4% Ja
- SP 84,5% Ja
- Grüne 76%
- FDP 70.8 Ja
- BDP 68% Ja
- SVP 64% Ja
—
- CVP 46,3% Ja
- EDU 0% Ja
- EVP 0% Ja
Die Nein-Stimmen überwiegen bei den religiösen Parteien EDU, EVP und mit einem weniger hohen Prozentanteil auch bei der CVP.
Bei den restlichen Parteien von links bis rechts sind die Kandidierenden grösstenteils für eine straffreie, ärztliche Sterbehilfe auf Patientenverlangen.
Mit dieser Meinung repräsentieren sie die Schweizer Bevölkerung, die gemäss einer nationalen Studie der Universität Zürich aus dem Jahr 2010 ebenfalls mehrheitlich nicht nur den assistierten Suizid befürwortet, sondern auch die aktive ärztliche Sterbehilfe bei todkranken Patienten gesetzlich erlauben will.