Sterbehelfer freigesprochen: Genfer Staatsanwaltschaft zieht den Entscheid weiter

Die Genfer Staatsanwaltschaft legt gegen den Freispruch des früheren Arztes Pierre Beck Rekurs ein. In dem Strafverfahren geht es um die Frage, ob Beck eine gesunde 86-jährige Frau widerrechtlich in den Tod begleitet hat.

Pierre Beck, ehemaliger Vizepräsident von EXIT Suisse Romande, der unabhängigen Schwesterorganisation von EXIT Deutsche Schweiz, wurde am 6. Februar 2023 von der Genfer Berufungs- und Revisionsstrafkammer freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat nun beim Bundesgericht Einsprache gegen das Urteil erhoben.

Die Genfer Justiz musste sich bereits zum zweiten Mal mit diesem Fall befassen. Beck war ursprünglich wegen Verstoss gegen das Heilmittelgesetz angeklagt worden, weil er einer betagten, aber gesunden Frau im April 2017 geholfen hatte, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben. Dagegen wehrte er sich erfolgreich vor Bundesgericht. Dieses hob die Verurteilung auf, verwies den Fall jedoch zurück an das Genfer Revisionsgericht. Weil das Sterbemittel Natrium-Pentobarbital auf der Liste der Betäubungsmittel aufgeführt ist, sollte der Fall neu unter diesem Aspekt betrachtet und geklärt werden, ob Pierre Beck gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hatte (siehe auch Newsmeldung vom 9.12.21).

Das Revisionsgericht kam zum Schluss: Wenn ein Arzt einer gesunden, urteilsfähigen Person, die sterben möchte, das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital verschreibe, handle es sich nicht um ein Verhalten, welches vom Betäubungsmittelgesetz unter Strafe gestellt wird.

Weil die Staatsanwaltschaft eine andere Meinung hat, ist das letzte Wort in diesem bereits jahrelang dauernden Rechtsverfahren noch nicht gesprochen. Der Fall sorgt vor allem in den Westschweizer Medien für Aufmerksamkeit.

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