Sterbehilfe in Grossbritannien: Ja unter strengen Bedingungen
Das britische Parlament hat den Weg für den assistierten Suizid freigemacht. Bis zur praktischen Umsetzung dürfte jedoch noch einige Zeit vergehen.
Nach jahrzehntelanger gesellschaftlicher Debatte hat das britische Unterhaus am 20. Juni 2025 einem Gesetzesentwurf zur Legalisierung der Suizidhilfe mit knapper Mehrheit zugestimmt: 313 Abgeordnete votierten dafür, 291 dagegen. Vorgesehen ist ein stark reglementierter Zugang zum assistierten Suizid für unheilbar kranke Erwachsene in England und Wales, deren Lebenserwartung unter sechs Monaten liegt.
Die parlamentarische Initiative geht auf die Labour-Abgeordnete Kim Leadbeater zurück, Schwester der 2016 ermordeten Politikerin Jo Cox. Sie erhielt parteiübergreifende Unterstützung, auch Premierminister Keir Starmer sprach sich dafür aus. Der Gesetzesentwurf verlangt unter anderem eine klare und freiwillige Willensäusserung der betroffenen Person, bestätigt durch zwei voneinander unabhängige Ärztinnen oder Ärzte. Zudem muss ein interdisziplinäres Gremium dem Antrag zustimmen. Die Durchführung darf erst nach einer Wartefrist erfolgen, eine ärztlich geschulte Begleitperson muss anwesend sein. Das Sterbemittel muss von der betroffenen Person selbst eingenommen werden.
Trotz der Zustimmung im Unterhaus ist das Gesetz noch nicht definitiv. Es muss noch vom Oberhaus geprüft und bestätigt werden. Auch die praktischen Voraussetzungen sind noch nicht erfüllt: Die Regierung hat angekündigt, die nötige Infrastruktur innerhalb der nächsten vier Jahre aufzubauen. Bis dahin bleibt offen, wann und wie Betroffene tatsächlich Zugang zur Sterbehilfe erhalten werden.
Bislang war assistierter Suizid in Grossbritannien verboten und wurde mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft. Viele schwerkranke Menschen reisten deshalb in die Schweiz, um dort mit Unterstützung von Sterbehilfeorganisationen zu sterben. Mit dem Richtungswechsel zählt Grossbritannien künftig zu den Ländern, die das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende gesetzlich verankern, wenn auch unter zahlreichen Einschränkungen.