Sterbehilfe in Zürcher Altersheimen: Kommission sagt Nein
Im Kanton Zürich soll der begleitete Suizid in den – notabene öffentlich finanzierten – Alters- und Pflegeheimen erlaubt werden: Mit dieser Forderung hatte sich der Kantonsrat durchgesetzt. Nun findet die zuständige Kommission: Heime sollen selbst entscheiden.
Im Jahr 2019 hatten SP, GLP und Grüne die parlamentarische Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» eingereicht. Damit soll der begleitete Suizid künftig in all jenen Heimen im Kanton Zürich möglich werden, die Gelder von der öffentlichen Hand erhalten. Private Institutionen sind davon ausgeschlossen.
Selbstbestimmt auch im Heim
In der entsprechenden Debatte im Parlament vom 14. September 2020 unterstrich der Sozialdemokrat Hanspeter Göldi, dass die Selbstbestimmung ein Menschenrecht sei, auch am Lebensende. Dies sei durch Urteile vom Bundesgericht und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt worden. Es könne nicht sein, dass Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims daran gehindert würden, dieses Recht in ihren eigenen Räumlichkeiten auszuüben. Der Kantonsrat nahm die Vorlage mit 111 von insgesamt 180 Stimmen an.
Aktuell entscheiden im Kanton Zürich noch die jeweiligen Heimleitungen, ob sie den assistierten Suizid in ihrer Institution erlauben. In den Stadtzürcher Alters- und Pflegeheimen, wo Sterbehilfeorganisationen seit 21 Jahren zugelassen sind, sind nur 2 Prozent aller Todesfälle begleitete Suizide. Rosann Waldvogel, die ehemalige Direktorin der Alterszentren der Stadt Zürich, hatte dies in einem Interview im EXIT-Mitgliedermagazin «Info» bestätigt: Mit durchschnittlich 5 bis 6 Freitodbegleitungen pro Jahr in den 24 Häusern sei eine stabile Entwicklung zu verzeichnen.
Ball wieder beim Kantonsrat
Jetzt hat sich die zuständige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) des Kantonsrats knapp mit 8 zu 7 Stimmen gegen den Vorstoss entschieden: Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich sollen selbst entscheiden können, ob sie Suizidhilfe zulassen wollen oder nicht, so der Schluss. Nun wird erneut der Kantonsrat in einer seiner anstehenden Sitzungen entscheiden.
EXIT unterstützt den Vorentscheid des Kantonsrats. Er trägt dazu bei, dass möglichst wenig Heimbewohner für eine Freitodbegleitung ihr Zuhause verlassen und nach oftmals beschwerlichem oder gar schmerzhaftem Transport in fremder Umgebung sterben müssen. Zudem würde mit einer Regelung das Menschenrecht gewahrt, dass auch Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen am Ende ihres Lebensweges selbst entscheiden dürfen.