Suizidhilfe im Gefängnis: Der Ball liegt nun bei den Kantonen

Suizidhilfe soll grundsätzlich auch im Gefängnis in Anspruch genommen werden dürfen. Zu diesem Schluss kommen die Konferenz der kantonalen Justizdirektoren und das Schweizerische Kompetenzzentrum für Justizvollzug in einer neuen Orientierungshilfe. Es liege jedoch nun an den Kantonen, die Details zu regeln.

Eine Vernehmlassung im Herbst 2019 zeigte, dass man sich in den Kantonen einig ist: Auch Menschen in Haft sollen Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen. Ziel ist eine einheitliche Haltung in diesem kontrovers diskutierten Thema.

Spezifische kantonale Regeln
Nun haben das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug in Fribourg (SKJV) und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) eine Orientierungshilfe publiziert, welche die Grundlage bilden soll für weitergehende kantonale Bestimmungen. Denn im Detail solle jeder Kanton die Suizidhilfe im Gefängnis für sich selber regeln, schreiben die beiden Organisationen in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Orientierungshilfe stellt ein weiterer Schritt dar auf dem Weg zur Konkretisierung, wann und wie Suizidhilfe in Gefängnissen möglich werden könnte.

In der Orientierungshilfe ist unter anderem festgehalten, dass das Prinzip der Patientenautonomie ein Leitprinzip der medizinischen Ethik darstelle: «Die Kantone anerkennen, dass dieses Selbstbestimmungsrecht auch im Falle eines Freiheitsentzugs» für die inhaftierten und urteilsfähigen Personen Gültigkeit habe. Auch könne die zuständige Behörde entscheiden, ob und unter welchen Umständen die inhaftierte Person die Vollzugsanstalt für die Suizidhilfe verlassen dürfe.

Grosses Medieninteresse
In der Schweiz ist bislang nicht geregelt, ob ein Inhaftierter eine Suizidhilfe in Anspruch nehmen kann. Dieser Umstand hatte bereits 2018 zu grossem Medieninteresse geführt, als ein damals 67-jähriger verwahrter Häftling mit seinem Wunsch an die Öffentlichkeit gelangte, mit Hilfe von EXIT sterben zu können. Da das steigende Alter in der Gesellschaft auch in den Gefängnissen seine Spuren hinterlässt, hat eine Expertengruppe 2019 ein Grundlagenpapier zum Thema assistierter Suizid im Straf- und Massnahmenvollzug erarbeitet.

Bei EXIT ist es üblich, dass jedes hilfesuchende Mitglied Anspruch auf eine sorgfältige Abklärung hat. Das handhabt der Verein auch beim verwahrten Gesuchsteller so. Derzeit sind diverse Fragen einerseits persönlicher und anderseits grundsätzlicher Natur zu klären.

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