Tessin: Kein Recht auf Suizidhilfe in Gesundheitseinrichtungen
Das Tessiner Parlament hat entschieden, dass Freitodbegleitungen in kantonalen Gesundheitseinrichtungen nicht rechtlich verankert werden. Eine entsprechende Initiative wurde mit 40 zu 29 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt.
Wer sich heute im Kanton Tessin in einem Spital, Pflegeheim oder in einem Altersheim befindet und sich für einen assistierten Suizid entscheidet, muss hierzu einen anderen Ort aufsuchen. Der dafür nötige Transport ist jedoch oftmals mühsam und mit Schmerzen verbunden.
Das sei angesichts einer schweren Krankheit oder eines fortgeschrittenen Alters nicht zu rechtfertigen, ist Michela Delcò Petralli von den Grünen überzeugt. Ihrer Meinung nach soll jeder Mensch mit Würde und Bewusstsein darüber entscheiden können, wie er sein Leiden beenden will. Sie reichte deshalb eine parlamentarische Initiative ein, welche eine Gesetzesänderung und damit ein Recht auf einen assistierten Suizid in kantonalen Gesundheitseinrichtungen erwirken wollte.
Bereits die mit dem Anliegen betraute Kommission des Grossen Tessiner Rats war aber anderer Meinung. Ihre Mitglieder kamen parteiübergreifend zum Schluss, keinen speziellen Gesetzesabschnitt zum assistierten Suizid in kantonalen Gesundheitseinrichtungen ins Leben zu rufen. Es bestehe aus ethischer Sicht keine Pflicht, jemanden bei einem Freitod zu unterstützen – dies nach Meinung der Kommission auch dann nicht, wenn die betreffende Person stark leide. Sie schreibt in einem Bericht unter anderem zudem, dass eine etablierte Praxis beim assistierten Suizid nicht nur das Pflegepersonal belasten könne, sondern auch „fragile“ Patienten.
Die Mehrheit des Tessiner Parlaments teilte die Ansicht der Kommission und lehnte die Initiative mit 40 zu 29 Stimmen ab; 8 Parlamentsmitglieder enthielten sich der Stimme. (JW)