Unbefriedigende Situation nach Nein der Ärztevereinigung

Die Ärztekammer des Berufsverbands der Schweizer Ärzte (FMH) hat die neuen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zur Suizidhilfe nicht in seine Standesordnung aufgenommen. EXIT bedauert den Entscheid des FMH-Parlaments.

Mit seinem Entscheid hat es der Berufsverband erstens verpasst, hinsichtlich Suizidhilfe für seine Mitglieder Klarheit zu schaffen, zweitens die nötigen Leitplanken zu verankern und drittens Anpassungen an die seit Jahren bewährte Praxis der Suizidhilfe in der Schweiz vorzunehmen.

Nun bleibt die unbefriedigende Tatsache bestehen, dass die Empfehlungen des Berufsverbands nicht übereinstimmen mit der Schweizer Rechtsprechung. Diese erlaubt ärztliche Suizidhilfe nicht nur am Lebensende, sondern auch bei subjektiv unerträglichem Leiden.

Und nicht nur das: Neu stehen die Empfehlungen der FMH auch im Widerspruch zu den Richtlinien, welche die SAMW im Frühjahr in Kraft gesetzt hat. Da diese Handlungsempfehlungen der SAMW weiterhin gültig sind, muss sich die FMH-Ärztekammer den Vorwurf gefallen lassen, eine für Patienten und Ärzte höchst unbefriedigende Situation hervorgerufen zu haben.

Siehe dazu auch EXIT-Meldung „SAMW-Richtlinien: Humane Antwort auf heutige Situation“ vom 7.6.2018

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