Verein «flüchtet» in die Schweiz

Aus Deutschland suchen nicht nur Sterbewillige Zuflucht in der Schweiz, sondern neu auch ganze Organisationen.

Der Verein "SterbeHilfeDeutschland" hat einen Schweizer Ableger gegründet und in Nähe der Zürcher Bahnhofstrasse eine Geschäftsstelle eröffnet. Das hat der Vorsitzende Roger Kusch, ehemaliger Hamburger Justizsenator und bekannter deutscher Sterbehelfer, an einer Medienkonferenz in Zürich bekannt gegeben. Ziel des Ablegers ist es nicht, Deutsche zum selbstbestimmten Sterben in die Schweiz zu bringen; Ziel ist es laut Kusch, Mitgliederkartei und -daten vor dem Zugriff deutscher Behörden in Sicherheit zu bringen sowie weiter mit den Mitgliedern in Kontakt stehen zu können, falls Sterbehilfevereine in Deutschland verboten werden sollten.

Derzeit ist in Deutschland Sterbehilfe uneingeschränkt zulässig. Nun versucht die bürgerliche Regierung Merkel einen Gesetzesentwurf durchzubringen, der die "gewerbliche" Sterbehilfe verbieten will. Doch die christlich beeinflusste Regierung schiesst übers Ziel hinaus und will Sterbehilfevereinen sogar verbieten, Mitgliederbeiträge zu erheben. Kommt das Gesetz, müsste "SterbeHilfeDeutschland" aufgeben - wenn er nicht ohnehin verboten würde.

Kusch - selber Rechtsanwalt, früher auch Staatsanwalt und Justizminister - ist jedoch ein Winkelzug eingefallen, wie er das einzig gegen seinen Verein gerichtete Gesetz (kein anderer Verein leistet Sterbehilfe in Deutschland) umgehen kann. Er gründete kurzerhand den Schweizer Ableger und verwaltet fortan die Mitgliederkartei auch von hier aus. Selbst wenn der deutsche Verein verboten werden sollte, kann er danach von der liberalen Schweiz aus operieren. Gleichzeitig wurde in die Statuten auch des deutschen Muttervereins der Artikel aufgenommen, dass, wenn ein Mitglied Sterbehilfe in Anspruch nimmt, seinen Angehörigen sämtliche Mitgliederbeiträge und Spenden zurückgezahlt werden. Damit ist klar, dass die Sterbehilfe alles andere als gewerblich ist.

Die Daten müssen geschützt werden, weil in Deutschland gewisse Behörden einschreiten, wenn sie erfahren, dass sich jemand bezüglich Sterbehilfe beraten lässt. Solche Mitglieder werden dann teilweise mitten in der Nacht von Uniformierten aufgesucht und vom selbstbestimmten Sterben abgehalten. Roger Kusch fand sich auch schon in einer Polizeizelle wieder, als die Behörden eine Freitodbegleitung vereitelten.

Die Schweiz hat gelassen auf den neuen Verein reagiert: Vermieter, Handelsregister und Oberstaatsanwaltschaft haben keine Einwände vorgebracht. Ganz anders in Deutschland: Politiker wie die ambitionierte bayerische CSU-Justizministerin und Bundesratsmitglied (kleine Kammer / Ländervertretung) haben bereits scharf gegen den ehemaligen Kollegen Kusch geschossen und eine Verschärfung des geplanten Gesetzes gefordert.

Der promovierte Jurist Kusch reibt sich da die Hände - würde der Entwurf wegen ihm geändert, wäre das der letzte Beweis, dass das Gesetz nur gegen den Einzelfall "SterbeHilfeDeutschland" gerichtet ist - was rechtsstaatlich nicht unproblematisch und auf jeden Fall anfechtbar ist.

EXIT plant keine Zusammenarbeit

"SterbeHilfeDeutschland" mit Sitz in Zürich ist der sechste Schweizer Sterbehilfeverein hinter EXIT Deutsche Schweiz, EXIT Romandie, Ex-International, Dignitas und Life Circle. EXIT hat die Gründung zur Kenntnis genommen. EXIT betont, dass dieser Verein eigenständig ist und keine Zusammenarbeit mit EXIT geplant ist. EXIT bedauert, dass ein für die Menschen in Deutschland so zentrales Thema einfach ausgeschaltet wird. Aus heutiger Warte wird der neue "Schweizer" Verein keinen Einfluss auf die Sterbehilfe in der Schweiz ausüben, da er laut eigenen Aussagen weder plant, Schweizer in Deutschland beim Sterben zu begleiten noch Deutsche in der Schweiz zu begleiten.

Machen Sie mit!

EXIT schützt Sie und Ihre Angehörigen im Spital.