Verfassungsgericht in Rom wedelt Sterbehilfe-Referendum ab

Italien tut sich weiterhin schwer mit dem Thema Sterbehilfe. Das vorgeschlagene Referendum wollte die Suizidhilfe in Italien entkriminalisieren. Das Gericht hat den Antrag jedoch als verfassungswidrig befunden.

Befürworterinnen und Befürworter des Rechts auf Selbstbestimmung hatten im letzten Jahr 750’000 Unterschriften gesammelt, um eine Volksabstimmung über die Legalisierung der Suizidhilfe zu erzwingen.

Die Initianten des Referendums forderten das Recht auf Hilfe für alle, die ihr eigenes Leiden beenden wollen. Bedingung sei die freie und informierte Zustimmung der sterbewilligen Person sowie deren Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit.

Das römische Verfassungsgericht hat nun das Referendum abgelehnt, weil es nicht dem verfassungsmässig garantierten "Mindestschutz des menschlichen Lebens im Allgemeinen“ entspreche. Insbesondere könne der Schutz von schwachen und verletzlichen Personen bei einer Annahme nicht gewährleistet werden. Somit können die Italienerinnen und Italiener in diesem Frühjahr nicht über eine Legalisierung der Sterbehilfe abstimmen, was zu heftigen Diskussionen im Land führt.

In Italien droht nach geltendem Recht für die Hilfe beim Suizid eine Gefängnisstrafe von fünf bis zwölf Jahren. Im Jahr 2019 (siehe Newsmeldung vom 26. September 2019) hatte das Verfassungsgericht mit einem aufsehenerregenden Entscheid eine Ausnahme für gewisse Patientinnen und Patienten erlassen. Die unterstützende oder begleitende Hilfe beim Sterben sei straffrei, wenn der sterbewillige Mensch eine unheilbare Krankheit habe, die unerträgliche physische oder psychische Schmerzen verursache und er mit künstlichen Massnahmen am Leben erhalten werde. Zudem müsse er seinen Willen frei und bewusst äussern können. Dieser Gerichtsentscheid wurde jedoch bisher nicht gesetzlich festgehalten.

Zur Zeit prüft die Abgeordnetenkammer in Rom einen restriktiven Gesetzentwurf, mit dem das umstrittene Thema geregelt werden soll. Unter anderem ist darin festgelegt, dass das Leiden der Schwerkranken "physisch und psychisch“ sein muss und nicht "physisch oder psychisch“. Mitte-rechts-Parteien fordern zudem weitere Einschränkungen im Gesetzentwurf. Nur wenn die schwerkranke Person bereits im Sterben liege und durch künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr am Leben erhalten werde, solle die Suizidhilfe möglich sein.

Die Befürwortenden der Hilfe beim Suizid kündigten nach der Ablehnung des Referendums ebenfalls an, nun für eine Gesetzesänderung auf dem Parlamentsweg zu kämpfen.

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