Weitere Kantone beenden die Bevormundung in Spitälern und Heimen
Wer im Altersheim lebt oder im Spital liegt und mit EXIT gehen möchte, soll in den Kantonen Luzern und Zürich künftig keinen Krankentransport mehr in ein anonymes Sterbezimmer auf sich nehmen müssen. Die beiden Kantonsparlamente haben heute – ähnlich wie letzte Woche schon der Landrat im Kanton Nidwalden – die Weichen für die Gesetze entsprechend gestellt. Was in der Westschweiz vor einigen Jahren begonnen hat, setzt sich nun also auch in der Deutschschweiz fort.
Bis heute bevormunden viele Institutionen ihre Klientinnen und Klienten widerrechtlich. Obwohl ein Bundesgerichtsentscheid klar festhält, dass das Grundrecht der Selbstbestimmung höher zu gewichten ist als die Wirtschafts- oder Religionsfreiheit der Institutionen, verbieten die allermeisten Spitäler der Deutschschweiz sowie viele Alters- und Pflegeheime das selbstbestimmte Sterben mit EXIT in ihren Räumlichkeiten. Auch wer zehn Jahre in der Alterswohnung des Heims lebte und dort angemeldet ist, muss es für die EXIT-Begleitung verlassen. Was kein privater Vermieter verbieten darf, massen sich die Spital- und Heimleitungen bevormundend an.
Angestossen durch eine von EXIT und DIGNITAS unterstützte Volksinitiative im Kanton Zürich, haben nun aber viele Volksvertreter die Zeichen der Zeit erkannt. Das Grundrecht und der Bundesgerichtsentscheid müssen umgesetzt werden, notfalls mit klareren Gesundheits- und Patientengesetzen. Entsprechende Revisionen, Motionen oder Gegenvorschläge sind mit beachtlichen Mehrheiten verabschiedet worden:
- in Nidwalden einstimmig;
- in Luzern mit 81 Ja zu nur 27 Nein;
- in Zürich mit 97 Ja zu 66 Nein.
Die Zürcher Nein-Sager aus der konservativen Ecke ignorierten dabei die Rechtsgleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Rechte der Bewohnenden in Heimen und den Bundesgerichtsentscheid. Sie wollen todkranken Menschen weiterhin unmenschliche Transporte zumuten und beabsichtigen, das Referendum zu ergreifen.
Bisherige Volksabstimmungen sind allerdings stets im Sinne von Selbstbestimmung und dem Recht auf Freitodbegleitung ausgegangen. EXIT wird bei einer möglichen Volksabstimmung ihr Wissen und ihre Erfahrung im Vorfeld einbringen zugunsten der Selbstbestimmung der (alternden) Schweizer Bevölkerung.